Entwicklungszusammenarbeit

Um Menschenrechte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit operativ umzusetzen, arbeiten internationale Organisationen und NGOs zunehmend mit dem Menschenrechtsansatz in der Entwicklungszusammenarbeit („Human Rights Based Approach“). Der Menschenrechtsansatz geht davon aus, dass jeder Mensch – unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft oder Besitz – TrägerIn von Rechten ist. Diese Rechte sind in internationalen Menschenrechtsverträgen und nationalen Verfassungen festgelegt und bedeuten eine Verpflichtung des Staates, diese Rechte einzuhalten. Beim Menschenrechtsansatz ist also nicht von „Wohltätigkeit“ die Rede, sondern davon, die Schwächsten in einer Gesellschaft darin zu bestärken, ihre Rechte wahrzunehmen und einzufordern.

Der Menschenrechtsansatz spielt eine zentrale Rolle bei der Beratungstätigkeit des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) für die Austrian Development Agency. Diese erfolgt in den Bereichen Menschenrechte, Gute Regierungsführung, Konflikttransformation und Friedenssicherung. Ein seit vor einigen Jahren neu hinzugekommener Bereich betrifft die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der EZA. Hier bezieht sich die Tätigkeit des LBI-GMR neben Beratung der ADA auf die wissenschaftliche Begleitung des Projekts „Inclusive Tanzania“ der NGO Licht-für-die-Welt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Umsetzung von Kinderrechten in der EZA.

In direkter Implementierung des Menschenrechtsansatzes in der EZA führt das LBI-GMR über ein eigenes Projektbüro in Skopje ein Projekt zu Armutsbekämpfung in Mazedonien durch.

Zu einzelnen thematischen Bereichen, beispielsweise Menschenrechte und Governance, und zu Trainings und Workshops zum Thema Menschenrechte und EZA im Allgemeinen gibt es Kooperationen mit internationalen Organisationen (UNDP) und NGOs (AI, CARE, FIAN, SOS Kinderdorf).