icon / home icon / small arrow right / light Veranstaltungen icon / small arrow right / light Plattform Strafrechtsethik: Kinder in Haft?

Plattform Strafrechtsethik: Kinder in Haft?

Datum

Di., 22. Oktober 2019 – 19:00 bis 21:00 Uhr

Ort

Albert Schweitzer Haus, Kapelle (4. Stock), Schwarzspanierstr. 13, 1090 Wien

Die von Österreich ratifizierte Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes spricht der Beziehung zwischen Eltern und Kind eine besondere Vorrangstellung zu. Nur in Ausnahmefällen ist eine Trennung von den Eltern gegen den Willen des Kindes vertretbar. Ebenso ist das Anrecht des Kindes auf regelmäßigen persönlichen Kontakt mit den Eltern festgeschrieben, sofern dies nicht dem Kinderwohl entgegensteht. Was bedeuten diese Rechte der Kinder für den Strafvollzug? Die Inhaftierung der Eltern wirkt sich unweigerlich auch auf das Wohl des Kindes aus. Wie gehen wir damit um, dass eine Bestrafung der Eltern häufig dem Wohl des Kindes entgegensteht? Und inwiefern könnten und sollten Kinderrechte in der Strafgesetzgebung berücksichtigt werden?

Ganz aktuell erhalten diese Fragen neue Brisanz durch eine soeben veröffentlichte UN-Studie zu Freiheitsentzug von Kindern, die von Manfred Nowak geleitet wurde. In den Umsetzungsempfehlungen werden Staaten aufgefordert, Alternativen zum Freiheitsentzug sicherzustellen, gerade auch im Kontext von Kleinkindern, die „im Interesse des Kindeswohls“ mit ihren Eltern „miteingesperrt“ werden.

Das Albert-Schweitzer-Haus  Forum der Zivilgesellschaft lädt zur Veranstaltung zum Thema „Kinder in Haft“ ein.

Nach einem einleitenden Vortrag von Reinhard Klaushofer (Österreichisches Institut für Menschenrechte, Universität Salzburg), diskutieren Ercan Nik Nafs (Kinder- und Jugendanwalt), Christine Hubka (Gefängnisseelsorgerin) und Klara Schwarz (Staatsanwältin).
Es moderiert Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte.

Anmeldungen erbeten unter bssvpr@nfu-sbehz.ng