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22 Mrz 2021 von Ludwig Boltzmann

21. März: Internationaler Tag gegen Rassismus

Der Internationale Tag für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung wurde 1966 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen und erinnert an das Massaker von Sharpeville in Südafrika, bei dem 1960 die Polizei auf Menschen schoss, die gegen Apartheid und somit gegen das System Rassismus demonstriert haben.

Die Black Lives Matter Bewegung hat 2020 wesentlich dazu beigetragen, dass sich Menschen in Österreich vermehrt mit dem Phänomen Rassismus und seiner systematischen Einbettung in unsere Strukturen, Institutionen und Gesellschaft auseinandersetzen. Diese Einbettung kann an sozialen, wirtschaftlichen sowie politischen Privilegien von weißen Menschen, ebenso wie an deren machtvollerer Position in unserer Gesellschaft festgemacht werden. Diese Privilegien bedeuten unter anderem, dass bei weißen Menschen ihre Hautfarbe nicht als Marker dient und sie nicht als homogenisierte Gruppe wahrgenommen werden. Sie müssen sich in ihrem Sosein nicht rechtfertigen, anders als zum Beispiel muslimisch gelesene Menschen, von denen in der Folge von islamistischen Terroranschlägen erwartet wird, dass sie sich von solchen distanzieren. Sie müssen sich nicht überlegen, bestimmte öffentliche Orte zu meiden, anders als zum Beispiel Schwarze Menschen, die rassistisch motivierte Polizeikontrollen befürchten. Rassistische Diskriminierungen auf der individuellen Ebene sind Manifestationen des Systems Rassismus. Beispiele dafür sind die Nichteinladung einer Frau, die Kopftuch trägt, zu einem Bewerbungsgespräch, trotz Erfüllung aller Jobausschreibungskriterien, oder ein erniedrigendes und beleidigendes Posting, das den Adressaten hasserfüllt auffordert, in sein Herkunftsland zurückzukehren.

Online-Plattformen haben vor allem im Kontext der Black Lives Matter Bewegung konstruktive und reflexive Diskussionen zu Rassismus ermöglicht, gleichzeitig bieten sie jedoch auch eine Bühne für die bereits angesprochene rassistisch motivierte Hassrede, die Menschen herabwürdigt, ausgrenzt und verletzt. Die Identifizierung und Bekämpfung von rassistisch motivierter Hassrede gehört zu den Zielen des 1965 verabschiedeten Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD), der Begriff „Hassrede“ wird in diesem Dokument jedoch nicht explizit erwähnt. 2013 folgte eine Verdeutlichung mit der allgemeinen Empfehlung Nr. 35 des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD), die sowohl off- als auch online Hassrede abdeckt.

„Mit dem Projekt Counter-Bot: Künstliche Intelligenz (KI) im Einsatz gegen rassistische Hasspostings wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass KI zukünftig (illegale) rassistisch motivierte Hassrede zielsicherer erkennen kann“, sagt Barbara Liegl, Leiterin der Programmlinie „(Un)Gleichheiten und Nichtdiskriminierung“ am Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte. „Das ist eine Herausforderung, da der Kontext, in den Aussagen eingebettet sind, relevant ist und in die Beurteilung mit einfließen muss: Begriffe wie People of Color können beispielsweise einerseits im Sinne von Selbstempowerment und andererseits herabwürdigend verwendet werden. Es können auch Stilmittel wie Ironie oder Sarkasmus eingesetzt werden, die den rassistischen Gehalt schwerer erkennen lassen.“

Um dem weit verbreiteten Phänomen Hassrede effektiv entgegentreten zu können, ist das längerfristige Ziel, die Entwicklung einer KI zu unterstützen, die nicht nur rassistische Postings erkennen, sondern auch automatisch Gegenrede erzeugen kann. Barbara Liegl: „Gegenrede ist wichtig, da sie den vielen Mitlesenden klar macht, dass rassistisch motivierte Hassrede nicht in Ordnung ist, und direkt davon Betroffene unterstützen kann, sich zur Wehr zu setzen. Ein zuverlässiger Counter-Bot könnte das Internet zu einem Raum machen, in dem es mehr Sensibilität für rassistische Diskriminierung gibt und Menschen in ihrer Vielfalt Platz haben.“

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