08 Sep 2016 von Ludwig Boltzmann

Abschlusskonferenz: Haftung von europäischen Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen – gerichtliche und außergerichtliche Möglichkeiten

Am 08. September 2016 hat die Abschlusskonferenz des Projekts ‚Human Rights in Business‘ stattgefunden. Im Rahmen dieses Projekts, koordiniert von dem Globernance Institute for Democratic Governance in Bilbao, wurden gerichtliche und außergerichtliche Möglichkeiten innerhalb der EU ausgelotet, Firmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat für Menschenrechtsverletzungen haftbar zu machen, für die sie oder ihre Subunternehmen weltweit verantwortlich sind. Das Projekt geht der Frage nach, wie Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, die direkt oder indirekt durch unternehmerische Handlungen verursacht wurden, rechtliche Abhilfe und allenfalls Schadenersatz verlangen können. Julia Planitzer, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte, hat die Ergebnisse in Bezug auf innerbetriebliche Beschwerdemechanismen und ihr Potential als wirksamer Rechtsbehelf auf der Konferenz in Brüssel präsentiert.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Forschungsergebnisse steht hier zur Verfügung.  Weiters  wurde ein Handbuch über gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe bei Verstößen gegen Menschenrechte seitens europäischer Unternehmen erstellt. Das Handbuch für NGOs und MenschenrechtsverteidigerInnen steht in vier Sprachen (englisch, französisch, spanisch sowie portugiesisch) zur Verfügung. Die Videos bzw. Podcasts der Training Sessions, die im Rahmen dieses Projekts stattfanden, sowie weiteres Material werden in Kürze online verfügbar sein.

Dieses Projekt wird aus Mitteln der Europäischen Kommission (Grant agreement No. JUST/2013/JCIV/AG/4661), des österreichischen Sozialministeriums und der Arbeiterkammer Wien gefördert.

Bei Fragen zu dem Projekt wenden Sie sich bitte an  Julia Planitzer (whyvn.cynavgmre@havivr.np.ng)

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