Analyse der VfGH-Entscheidung zur Asylrechtsberatung in Österreich
Die gesetzliche Grundlage der Asylrechtsberatung durch die BBU-GmbH wurde jüngst vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben. In einem Beitrag für den Blog Asyl interpretiert Adel-Naim Reyhani die Entscheidung des VfGH und geht auf mögliche Implikationen ein.
Die österreichische Asylrechtsberatung steht vor einem Wendepunkt. Denn kürzlich hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit seiner Erkenntnis vom 14. Dezember 2023 die bestehende gesetzliche Grundlage für die Rechtsberatung durch die Bundesagentur für betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) auf. Dieser Schritt markiert einen signifikanten Moment in der Organisation der Rechtsberatung für Asylsuchende, insbesondere im Hinblick auf die Unabhängigkeit vom Bundesministerium für Inneres (BMI).
Der durch die BBU GmbH vollzogene Paradigmenwechsel in der Organisation der österreichischen Asylrechtsberatung stand aufgrund des starken Einflusses des BMI auf selbe bereits seit deren Etablierung unter Kritik. Vor diesem Hintergrund wurden durch einen Rahmenvertrag Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit vereinbart.
Nun befand der VfGH dennoch, dass das bestehende Arrangement mit Artikel 47 der EU-Grundrechtecharte, der unter anderem das Recht auf ein faires Verfahren vorsieht, in Konflikt steht. Vertragliche Regelungen seien nicht ausreichend, um die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Rechtsberatung abzusichern – es bedürfe vielmehr einer gesetzlichen Absicherung und Konkretisierung, so der VfGH.
In seinem Blogbeitrag interpretiert Adel-Naim Reyhani, Senior Researcher in der Programmlinie „Asyl und Migration“ am Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR), die wesentlichen Aussagen dieser Entscheidung und arbeitet mögliche Implikationen heraus.