27 Mrz 2017 von Ludwig Boltzmann

BIM Position Nr. 10 | 2017: Deutschkurse für Asylsuchende – Ist eine Unterscheidung nach dem Herkunftsstaat gerechtfertigt?

In dieser BIM Position widmen wir uns am Beispiel des aktuellen Vorhabens, bestimmten Asylsuchenden einen Rechtsanspruch auf Deutschkurse zu gewähren, der Frage, inwieweit eine Unterscheidung nach dem Herkunftsstaat aus grund- und menschenrechtlicher Perspektive gerechtfertigt ist. Für diese Untersuchung betrachten wir vor allem die Bedeutung von Deutschkursen für Asylsuchende sowie das Wesen des Asylverfahrens als Einzelfallprüfung.

a. BIM Position Nr. 10 – Deutschkurse für Asylsuchende