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02 Jun 2014 von Ludwig Boltzmann

BIM Position Nr. 3 | 2014: Gleichbehandlung als Menschenrecht

Der Argumentation, Antidiskriminierungsmaßnahmen würden „Umerziehung“ bedeuten, wie zuletzt in einem Kommentar der Anderen in der Tageszeitung Der Standard formuliert, setzt Monika Mayrhofer die Notwendigkeit zur Bewusstseinsbildung entgegen.

Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung sind grundlegende Menschenrechte, Diskriminierungsschutz ist notwendig, um strukturelle Benachteiligungen und Privilegien sichtbar zu machen, hält die BIM Position Nr. 3 fest.

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