BIM Position Nr. 6 | 2015: Menschenrechtliche Verpflichtungen in der aktuellen Flüchtlingssituation
Anlässlich der aktuellen Flüchtlingssituation ruft das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) menschenrechtliche Verpflichtungen, die sich aus Völker- und Europarecht ergeben, insbesondere das Recht auf Asyl und das Refoulement-Verbot, in Erinnerung. Beide stellen auch dann geltendes Recht dar, wenn Europa mit steigenden Zahlen an Schutzsuchenden konfrontiert ist. Dieser Anstieg an Flüchtlingszahlen spiegelt die weltweite Entwicklung wider, wobei Europa im Vergleich zu anderen Regionen nach wie vor mäßig betroffen ist. Hohe Zahlen an Flüchtenden werden für einen längeren Zeitraum „die neue Realität“ darstellen.