09 Dez 2009 von Ludwig Boltzmann

CEDAW – die Magna Charta der Frauenrechte – feiert am 18. Dezember 2009 ihren 30. Geburtstag!

1979 wurde die Konvention über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) von der UN-Generalversammlung verabschiedet und stellt einen Meilenstein auf dem Weg zur Geschlechtergerechtigkeit dar. Erstmals geht es um die Sicherung sowohl der bürgerlichen und politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte von Frauen weltweit und in allen Lebensbereichen.

CEDAW

Was ist die CEDAW?
Die Broschüre, die von Frauenrechtsexpertinnen verfasst wurde, geht auf die Entstehungsgeschichte ein, beschreibt umfangreich die prozeduralen und inhaltlichen Aspekte und zeigt auf, welche Bedeutung sie für Frauen in Österreich und NGOs hat.

Frauenrechte. CEDAW +30: Jubiläumsfeier für die Magna Charta der Frauenrechte, Dr. Brita Neuhold, WIDE Österreich, 2009
Eine Zusammenfassung über die Bedeutung, Aufgaben und Funktion der CEDAW mit Hinweis auf die wichtige Rolle von NGOs.

polis aktuell, Frauenrechte sind Menschenrechte, Zeitschrift des Zentrum polis, Politik lernen in der Schule
In diesem Heft werden die UN-Frauenrechtskonvention in Inhalt und Funktionsweise sehr anschaulich vorgestellt und darüber hinaus frauenspezifische Menschenrechtsverletzungen behandelt. Auf der polis-website zum Herunterladen.

Das CEDAW-Komitee

Berichtsverfahren
Das CEDAW-Komitee prüft, ob ein Vertragsstaat die Konvention umsetzt und einhält. Österreich hat das Abkommen 1982 ratifiziert und ist nunmehr verpflichtet alle vier Jahre einen schriftlichen Bericht über die Situation der Frau in Österreich an das Komitee zu entsenden. Darüber hinaus liefern nationale und internationale Menschenrechts- und Frauenorganisationen zusätzliche wichtige Informationen in Form von „Schattenberichten“ an das Komitee. Das CEDAW-Komitee gibt auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden Informationen Empfehlungen an den Vertragsstaat ab.

Sechster Bericht Österreichs an das Komitee für die Beseitigung der Diskriminierung der Frauen, 2004

Abschließende Bemerkungen des Komitees zur Beseitigung der Diskriminierungen von Frauen in Österreich, 2007

Österreichischer Schattenbericht, NGO Shadow Report Austria, Women’s NGO Platform, Vienna, 2006
Siehe Anhang unten – CEDAW Shadow Report Austria.pdf

Fakultativprotokoll
Durch einen Zusatz zur Konvention, das so genannte „Fakultativprotokoll“, das in Österreich 2000 in Kraft trat, gibt es die Möglichkeit für Frauen oder einer Gruppe von Frauen eine individuelle Beschwerde (Individualbeschwerdeverfahren – Mitteilungsverfahren) an das Komitee zu richten, nachdem der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft wurde. Zum anderen beinhaltet es auch ein Untersuchungsverfahren, das vom Komitee eingeleitet werden kann.

Individualbeschwerde
Insgesamt wurden 10 Beschwerden vom Komitee entschieden und zwei davon betreffen Österreich, die vom Verein Frauen-Rechtsschutz und von der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie eingebracht wurden. Beide Mitteilungen haben jeweils den Mord einer Frau durch ihren Ehemann in den Jahren 2002 und 2003 zum Inhalt.

Die UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW als Instrument zur Bekämpfung der Gewalt an Frauen: zwei Beispiele aus Österreich, Rosa Logar, Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, 2009

Gewalt gegen Frauen: Klappe auf!
Das Videoprojekt „Klappe auf!“ auf diestandard.at ist eine Aktion im Rahmen der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ 2009. Es wird getragen von den Autonomen Österreichischen Frauenhäusern, CARE Österreich, Frauensolidarität, LEFÖ – Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen, Miteinander Lernen – Birlikte Ögrenelim sowie WIDE – Netzwerk Women in Development Europe.
Die Interviewten thematisieren die unterschiedlichsten Ausprägungen von Gewalt an Frauen: physische, psychische, sexuelle, strukturelle, kulturelle, …