icon / home icon / small arrow right / light News icon / small arrow right / light Charting the Charter – Gleichbehandlungsstellen und Grundrechte in der EU
17 Jun 2015 von Ludwig Boltzmann

Charting the Charter – Gleichbehandlungsstellen und Grundrechte in der EU

Von 16. bis 17. Juni 2015 veranstaltete Equinet die Konferenz ’Charting the Charter: Gleichbehandlungsstellen und Grundrechte in der EU‘ um einen Austausch zwischen Gleichbehandlungsstellen und nationalen sowie europäischen Interessenvertretern über die Rolle und Bedeutung der Charta für den Schutz der Grundrechte, Gleichberechtigung und die Bekämpfung von Diskriminierung zu ermöglichen. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem praktischen Einsatz und dem Vorteil der Charta für Gleichbehandlungsstellen.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (die Charta) wurde mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 zur bindenden primären EU-Gesetzgebung. EU-Institutionen in all ihren Handlungen und Mitgliedstaaten – wenn sie im Anwendungsbereich des EU-Rechts handeln – haben die gesetzliche Verpflichtung die Grundrechte, welche in der Charta verankert sind, zu achten. Der Gerichtshof der Europäischen Union sowie die nationalen Gerichte in ihrer Rechtsprechung beziehen sich immer häufiger auf die Charta, damit wird die zunehmende Bedeutung der Charta verdeutlicht. Jedoch bleibt die Verwendung der Charta von Gleichbehandlungsstellen auf nationaler Ebene bislang begrenzt.

Mehr Informationen zur Konferenz finden Sie hier.

Einen Bericht zum Seminar (in Engl.) finden Sie im Anhang.

a. Katrin Wladasch, BIM Wissenschaftlerin während eine Präsentation zum Inhalt der Charta