20 Sep 2015 von Ludwig Boltzmann

Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit mit kirgisischen Partner.innen in EU-Rechtsstaatsprojekt

Nach dem Aufbau einer Vertrauensbasis für eine gute Zusammenarbeit mit den kirgisischen Projektpartner.innen im EU finanzierten Rule of Law-Projekt in Kirgisistan wurden weitere Schritte umgesetzt: In einem Prozess getragen vom Menschenrechtsansatz (HRBA)* wurde in den letzten Monaten eine eingehende Analyse der Mandate der kirgisischen Partnerinstitutionen (Ombudsmann, Staatsanwaltschaft, Parlament, Justizministerium) auf Basis der Partner.innen-Beiträge erarbeitet.

Auf der Grundlage dieser Analyse fand Anfang September 2015 eine Mission mit dem dänischen Menschenrechtsinstitut DIHR und dem Bischkek-basierten Projektteam statt. Dabei wurden die Aktivitäten für die kommenden eineinhalb Jahre mit den kirgisischen Projektpartner.innen definiert, orientiert an deren spezifischen Bedürfnissen.

Das BIM konzentriert sich auf die folgenden Aktivitäten:

Stärkung der Kapazitäten und Effizienz der staatlichen Institutionen mit einer Aufsichtsfunktion

  • Büro der Generalstaatsanwaltschaft: Entwicklung eines Curriculum-Moduls zu relevanten internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, Aufbau von Kapazitäten in Bischkek und in den Regionen, Stärkung von Rechtsbewusstsein in der Öffentlichkeit durch Information über die Rolle und das Mandat der Behörde
  • Menschenrechtsausschuss des Parlaments: Empfehlungen für Gesetzesentwurf zur Einrichtung eines NPM (Nationaler Präventionsmechanismus zur Verhinderung von Folter)

Stärkung der Koordination zwischen den staatlichen Institutionen mit einer Aufsichtsfunktion

  • Unterstützung der regelmäßigen formellen und informellen Koordinierung zwischen dem Ombudsmann-Büro, dem Justizministerium, der Staatsanwaltschaft und dem Parlament
  • Entwicklung eines Zuweisungssystems für Beschwerden/Fälle zwischen der Staatsanwaltschaft, dem Parlament und dem Ombudsmann
  • Unterstützung der Partner in Hinblick auf die Entwicklung und Verbreitung von Rechtsbewusstsein und entsprechenden Informationsmaterialien
  • Stärkung der Koordination zwischen den staatlichen Institutionen und der Zivilgesellschaft

*Der HRBA ist eines der Leitprinzipien der Arbeit der Konsortialpartner in der Komponente 1 (Dänisches Institut für Menschenrechte (DIHR) und BIM) und fördert Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Regierungsführung, da beide auf den Kernprinzipien der Partizipation, Verantwortlichkeit, Transparenz und der Verantwortung des Staates basieren.

a. Bishkek
b. Diskussion mit Justizministerin Mambetalieva
c. Projektlogo Rule of Law