Die Bekämpfung des Coronavirus – Menschenrechtliche Grundlagen und Grenzen
Die Coronakrise und ihre weitreichenden Folgen haben alle Staaten Europas veranlasst, mitunter drastische Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus und zur Einhegung seiner Verbreitung zu ergreifen. Damit gehen Beschränkungen von Grund- und Menschenrechten einher, die das Erscheinungsbild unserer Gesellschaft gegenwärtig erheblich verändern.
Welche Grund- und Menschenrechte dies konkret betreffen kann, welcher Legitimation die aktuellen Einschränkungen bedürfen und wie die derzeitige Situation aus grund- und menschenrechtlicher Perspektive zu bewerten ist, beleuchtet Prof. Dr. Michael Lysander Fremuth,Wissenschaftlicher Direktor des Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, in seiner ausführlichen Stellungnahme.
Mit ihren Virusbekämpfungsmaßnahmen schränken die Staaten Grund- und Menschenrecht nicht nur ein, sondern entsprechen zugleich ihrer grund- und menschenrechtlich fundierten Pflicht zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, die ihrer Hoheitsgewalt unterstehen. Zugleich sind die getroffenen Maßnahmen fortwährend an den Grund- und Menschenrechten zu messen und dürfen diese nicht verletzen.
Denn Grund- und Menschenrechte gelten nicht lediglich auch in Krisenzeiten – sie gelten gerade dann!
Das Statement steht im Downloadbereich zur Verfügung.