27 Jun 2023 von lbigmr

Die Rolle der nationalen Menschenrechtsinstitutionen bei der Überwachung der Grundrechte in EU-finanzierten Programmen

In einem kürzlich veröffentlichten Policy Brief werden die Vorteile und Herausforderungen in den Bemühungen um eine bessere Einhaltung der Menschenrechte in EU-finanzierten Programmen dargestellt.

Unsere Kollegin Katrin Wladasch, Programmlinienleiterin am Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte, hat zusammen mit Kristina Allram-Naijer (OSCE) und Magdi Birtha (European Center for Social Welfare Policy and Research) ein Kurzdossier über die Rolle der nationalen Menschenrechtsorganisationen bei der Überwachung der Grundrechte in EU-finanzierten Programmen verfasst. Ziel des Kurzdokuments ist es, einige formale und praktische Möglichkeiten für Nationale Menschenrechtsinstitutionen, Ombudsinstitutionen und Gleichbehandlungseinrichtungen aufzuzeigen, wie sie zur Governance-Struktur von EU-finanzierten Programmen auf allen Ebenen (national, regional, lokal) beitragen können. Weiters wird beleuchtet, mit welchen Vorteilen und Herausforderungen diese Institutionen in ihren Bemühungen, die Einhaltung der Menschenrechte zu verbessern, konfrontiert sind.

Das Papier basiert auf Hintergrundmaterial für eine vergleichende Analyse, die von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) für das Projekt „Bereitstellung technischer Unterstützung für nationale Stellen mit Menschenrechtsaufgaben, die an der Bewertung der Einhaltung der EU-Charta und der CRPD durch EU-Mittel beteiligt sind“ beauftragt wurde.

„Die Mitgliedstaaten und die Kommission gewährleisten die Achtung der Grundrechte und die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei der Durchführung der Fonds.“ Dies ist die erste der sogenannten horizontalen Ermächtigungsbedingungen, die in der Dachverordnung (Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen) für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in der Förderperiode 2021-2027 festgelegt sind. Das bedeutet, dass die Charta der Grundrechte der EU, die in ihr garantierten Rechte und die in ihr festgelegten Bestimmungen in allen Phasen der Programme des aktuellen mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 berücksichtigt werden müssen. Dies gilt sowohl auf der Ebene der EU als auch auf der Ebene der EU-Mitgliedstaaten.

In Artikel 8 derselben Verordnung wird außerdem gefordert, „relevante Einrichtungen, die die Zivilgesellschaft vertreten, wie Umweltpartner, Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen, die für die Förderung der sozialen Eingliederung, der Grundrechte, der Rechte von Menschen mit Behinderungen, der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung zuständig sind“, in die Partnerschaft einzubeziehen. Diese muss auf nationaler Ebene eingerichtet werden und hat während des gesamten Finanzierungszyklus zu funktionieren.

Die Anwendung der Charta im Bereich der EU-Finanzierung könnte ein sehr wichtiger Wendepunkt in Bezug auf die Einhaltung der Grundrechte in der gesamten EU sein. Diese Einschätzung liegt nicht zuletzt aufgrund der großen Menge an EU-Mitteln nahe, die im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens verteilt werden und die auch bedeutende Auswirkungen auf die Aktivitäten auf nationaler Ebene haben. Das Bewusstsein für die an die Charta geknüpften Rechte der EU-Fonds sowie für den konkreten Geltungsbereich der Charta und die Auswirkungen der darin verankerten Rechte und Grundsätze auf die Finanzierungsbereiche ist der Schlüssel für eine relevante Wirkung vor Ort. Dies gilt für alle relevanten Akteure, einschließlich der Verwaltungsbehörden sowie der nationalen Menschenrechtsinstitutionen, Gleichbehandlungseinrichtungen, Ombudsstellen und Organisationen der Zivilgesellschaft.

a. ©Pixabay_geralt