07 Mai 2020 von Ludwig Boltzmann

Expelled from Humanity: Reflections on M.N. and Others v. Belgium (Verfassungsblog, 6 Mai 2020, Adel-Naim Reyhani)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Woche (in M.E. und andere vs. Belgien) entschieden, dass europäische Staaten bei Visaverfahren in ihren Botschaften nicht an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden seien, da dieser Menschenrechtsvertrag auf derartig ausländische Sachverhalte nicht anwendbar sei. Damit entfiel auch die Möglichkeit, sich auf das absolute Folterverbot der EMRK berufen zu können.

Adel-Naim Reyhani, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, reflektiert auf verfassungsblog.de, weshalb wir das zum Anlass nehmen sollten, um über die Frage des strukturellen Ausschlusses von Flüchtlingen vom Menschenrechtsschutz zu reden.

Hier gehts zum Artikel. (english only)

a. Adel-Naim Reyhani © Wien Museum