icon / home icon / small arrow right / light News icon / small arrow right / light Fluchtpunkt – Gender
02 Okt 2018 von Ludwig Boltzmann

Fluchtpunkt – Gender

Sabine Mandl, Frauenrechtsexpertin am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, nahm an der Podiumsdiskussion: „Fluchtpunkt Gender“, veranstaltet vom OIIP (Österreichisches Institut für Internationale Politik), am 2.10.2018 teil.

Sie diskutierte mit Livia Styp-Rekowska von der Internationalen Organisation für Migration – IOM und Judith Haller vom Österreichischen Roten Kreuz über Frauenrechte sowie über Gewalt gegen Frauen im Kontext Flucht & Migration.

Sabine Mandl betonte, dass neben der interpersonellen Gewalt (körperliche, seelische und sexuelle Gewalt), auch strukturelle Gewalt ein Flucht- oder Migrationsgrund für Frauen darstellt. Unter struktureller Gewalt ist der Zugang zu Bildung, zu Gesundheitseinrichtungen und zur Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen zu verstehen. Staaten müssen einer gewissen Sorgfaltspflicht nachkommen, wenn sie menschenrechtliche Standards und völkerrechtliche Vereinbarungen unterzeichnet haben. Im Falle des Schutzes von Frauen vor Gewalt fallen unter diese Sorgfaltspflicht Präventionsmaßnahmen, Schutzgarantien, Unterstützungsstrukturen, polizeiliche Anzeigen, strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung der Täter und Wiedergutmachung. Viele Staaten kommen ihren Verpflichtungen jedoch nicht nach, was die Situation von Frauen zusätzlich verschärft, wenn sie nach einem negativen Asylbescheid in „vermeintlich“ sichere Herkunftsländer zurückgeschickt werden. Wenn Frauen von Gewalt betroffen sind, benötigen sie internationalen Schutz, das sieht ebenfalls die Istanbulkonvention (Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) vor.

Eine umfassende Dokumentation der Diskussion finden Sie auf der Seite des OIIP.