26 Mrz 2013 von Ludwig Boltzmann

Individualbeschwerde zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten tritt in Kraft!

Der Beitritt Uruguays zum Zusatzprotokoll des UN-Sozialpakts ebnet den Weg zu einem Beschwerdeverfahren für Menschen, die ihre sozialen Rechte verletzt sehen. Sie können sich nach Ausschöpfung des nationalen Instanzenzuges an die Vereinten Nationen zu wenden. Das Beschwerdeverfahren wird am 5.5.2013 in Kraft treten.

Die UN Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay, begrüßt diesen Meilenstein: „Das Zusatzprotokoll wird eine wichtige Plattform sein, um Missstände rund um Armut, Diskriminierung und Vernachlässigung publik zu machen. Es ist ein Weg für Individuen, die sonst isoliert und machtlos wären, die internationale Gemeinschaft auf ihre Situation aufmerksam zu machen.“

Das Zusatzprotokoll wurde vor vier Jahren von der UN Generalversammlung angenommen. Es gibt dem Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – das Überwachungsorgan des UN-Sozialpakts – das Mandat, Beschwerden von Einzelpersonen oder Gruppen zu untersuchen, die eine Verletzung der Rechte aus dem Pakt einbringen. Der Ausschuss ist auch berechtigt, eigenständig Untersuchungen durchzuführen, wenn es Anzeichen einer schweren oder systematischen Verletzung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten gibt.

Ein Beschwerdemechanismus zum Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte war eine der Forderungen der Weltmenschenrechtskonferenz 1993 in Wien. Angesichts des 20-jährigen Jubiläums, das im Rahmen einer Konferenz der wichtigsten MenschenrechtsexpertInnen im Juni 2013 ebenfalls in Wien begangen wird, ist es hoch an der Zeit, dass auch Österreich als Gastgeber von WMRK+20 das Zusatzprotokoll ratifiziert und damit ein Zeichen für die Unteilbarkeit der Menschenrechte setzt

a. Proteste in Uruguay
b. Frauen in Uruguay