icon / home icon / small arrow right / light News icon / small arrow right / light Langer Tag der Flucht, 30. September 2016
30 Sep 2016 von Ludwig Boltzmann

Langer Tag der Flucht, 30. September 2016

Heuer findet bereits zum fünften Mal der „Lange Tag der Flucht“ statt – viele Veranstaltungen zum Thema Flucht und Asyl werden in allen neun Bundesländern angeboten. Seit dem „Langen Tag der Flucht 2015“ ist viel passiert. Vor einem Jahr ist eine sehr große Anzahl an Schutzsuchenden nach Österreich gekommen. Obwohl die meisten damals weitergereist sind, haben 2015 dennoch ca. 89.000 Menschen einen Asylantrag in Österreich gestellt, was gegenüber 2014 einer Verdreifachung der Anträge gleichkommt. Während die Grundstimmung gegenüber den Ankommenden anfangs zu großen Teilen positiv war, ist heute, ein Jahr später, die Stimmung umgeschlagen. Sehr oft hört man: „Das Boot ist voll.“

Als Antwort darauf griff man im vergangen Jahr in Österreich zu Maßnahmen, um – so die Regierungsvorlage – als Asylland weniger attraktiv für Schutzsuchende zu werden: Der Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten und Asylberechtigten wurde massiv eingeschränkt und ein „Asyl auf Zeit“ eingeführt, was jedoch für eine Integration in Österreich abträglich ist (siehe dazu die BIM-Stellungnahme zum Entwurf vom November 2015 – die damals vorgeschlagenen Änderungen wurden nur leicht abgeändert 2016 im Nationalrat angenommen). Weiters wurde im Asylgesetz die Möglichkeit geschaffen bei Vorliegen eines „Notstands“ den Zugang zum Asylverfahren sowie das Recht auf eine wirksame Beschwerde einzuschränken. Diese Entwicklungen sind aus menschenrechtlicher Perspektive, insbesondere im Hinblick auf das Non-Refoulement-Prinzip, das Recht auf Asyl sowie das Recht auf effektiven Rechtsschutz, die auch im EU-Primärrecht verankert sind, höchst problematisch (siehe auch Stellungnahme des BIM). Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum Österreich nicht zumindest versucht – wie im EU Primärrecht vorgesehen – „Lastenteilung“ innerhalb der Union zu erwirken und sofort zu solchen aus menschenrechtlicher Perspektive problematischen Ansätzen greift.

Die Europäische Union verstärkt als Antwort auf die in einigen Mitgliedstaaten hohen Antragszahlen bereits vorhandene Elemente in der EU Asyl- und Migrationspolitik, die bewirken, dass Schutzverpflichtungen Richtung Herkunftsregion ausgelagert werden (siehe auch BIM-Positionspapier Nr. 6, welches im Downloadbereich zur Verfügung steht). Ein Beispiel dafür ist auch das Abkommen mit der Türkei, die die GFK nur auf europäische Flüchtlinge anwendet. Solche Maßnahmen und Politiken sind aus zweierlei Hinsicht zu kritisieren:

1) Sie untergraben die Grundfesten des internationalen Flüchtlingsregimes, wie das Prinzip der internationalen Solidarität und Teilung von Verantwortung (Präambel der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), Beschlüsse des UNHCR Exekutivausschusses). Die Aufnahme von Flüchtlingen ist als globale Herausforderung zu sehen, die nicht auf nationaler – und auch nicht auf europäischer – Ebene alleine zu lösen ist. Dies wird klar, wenn man sich die mehr als 21 Millionen Flüchtlinge (abgesehen von mehr als 40 Millionen Binnenvertriebenen) weltweit vor Augen hält, die zu über 90 % in sogenannten „Entwicklungsländern“ leben. Dieses Prinzip stand auch am 19. September im Zentrum des UN Gipfels zu Flüchtlingen und MigrantInnen in New York und der dabei angenommenen New Yorker Erklärung.

2) Sie bringen aber auch keine langfristige, nachhaltige Lösung. Wie letztere aussehen könnte, hat die BIM-Studie: A new asylum policy for Europe?! Opting for a rights-based approach untersucht.

Sie erhalten weitere Informationen über die Arbeit des Instituts zum Thema Asyl auf der Website des Teams „Antidiskriminierung, Diversität und Asyl“ unter http://bim.lbg.ac.at/de/asyl