icon / home icon / small arrow right / light News icon / small arrow right / light Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen
28 Sep 2022 von lbigmr

Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen

Nach wie vor entspricht die grund- und menschenrechtliche Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich nicht den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention.

Unter dem Titel „Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen umsetzen – JETZT!“ ruft der Österreichische Behindertenrat für Mi., 28. September 2022, zu einer Demonstration auf. Aus diesem Anlass weist das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte darauf hin, dass die grund- und menschenrechtliche Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich nach wie vor nicht den in der UN-Behindertenrechtskonvention enthaltenen Bestimmungen entspricht.

Vor fast genau 14 Jahren – am 26. Oktober 2008 – trat in Österreich die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) in Kraft. Die UN-BRK beinhaltet das Potenzial, soziale Barrieren abzubauen und eine Inklusion von Menschen mit Behinderungen als selbstbestimmte Subjekte in die Gesellschaft zu realisieren. Allerdings verlaufen die bisherigen Bemühungen diesbezüglich in Österreich sehr schleppend. So sind Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen nach wie vor von der vollen Teilhabe exkludiert. Bisher implementierte politische Strategien zur Umsetzung der Konvention blieben hinter den Erwartungen zurück.

Exemplarisch für die bis dato bestehenden Missstände sei an dieser Stelle der Bereich Beschäftigung genannt. Die Beschäftigungszahlen von Menschen mit Behinderungen liegen in Österreich nach wie vor deutlich unter dem Durchschnitt. Zehntausenden Menschen mit Behinderungen wird in Österreich außerdem der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt verwehrt. Auf Grund einer medizinisch diagnostizierten „Arbeitsfähigkeit“ von weniger als 50 Prozent bleibt ihnen nur der Weg in Tageswerkstätten, wo sie für ein Taschengeld (je nach Bundesland monatlich zwischen 5 und – „in sehr seltenen Fällen“ – 200 Euro) arbeiten und nicht pensions-, kranken- sowie arbeitslosenversichert sind, oder der völlige Rückzug aus der Arbeitswelt. Dieser Umstand steht im scharfen Widerspruch zur UN-BRK und wurde von der Volksanwaltschaft bereits eingehend kritisiert.

Zusätzlich verschärft hat sich die Situation durch die Covid-19-Krise, im Zuge derer die Grund- und Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen überproportional stark beschnitten wurden. So wurden beispielsweise in institutionellen Wohnformen lebende Personen in ihren Freiheitsrechten besonders stark eingeschränkt. Auch die Umstellung auf Distanzunterricht und Telearbeit brachte für viele Menschen mit Behinderungen neue Barrieren mit sich. Die teils eingeschränkte Verfügbarkeit von Gesundheits- und Sozialleistungen führte außerdem dazu, dass Menschen mit Behinderungen während der Pandemie oft nicht mehr jene Unterstützung erhielten, die sie für ein selbstbestimmtes Leben benötigen. Vor allem zu Beginn der Pandemie wurde die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen insgesamt nicht ausreichend adressiert und Interessen- bzw. Selbstvertreter:innen wurden nicht oder nicht zur Genüge in die Entscheidungsfindung eingebunden.

Wie u. a. die oben genannten Beispiele zeigen, verläuft die Umsetzung der UN-BRK in Österreich bisher in vielerlei Hinsicht schleppend. Um diesen Umstand zu ändern, ist eine ambitionierte Inklusionspolitik nötig, für die auch entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die ausführliche Version dieses gekürzten Statements ist im Downloadbereich abrufbar.