icon / home icon / small arrow right / light News icon / small arrow right / light Menschenrechtsmonitoring im Kinder- und Jugendbereich
15 Sep 2017 von Ludwig Boltzmann

Menschenrechtsmonitoring im Kinder- und Jugendbereich

Ernst Berger und Caroline Paar bieten in ihrem Artikel einen Überblick über die österreichische Rechtslage bezüglich Besuchen von kinder- und jugendpsychiatrischen Krankenhausabteilungen und Wohneinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Unter dem OPCAT-Gesetz sind sechs, eigens dafür eingerichtete Kommissionen der Volksanwaltschaft befugt, Orte des Freiheitsentzugs als präventive Maßnahme gegen Folter und anderer Formen von Misshandlung zu besuchen – dieses Mandat schließt dementsprechend oben genannte Einrichtungen mit ein. In dem Artikel werden sowohl die Rechtsgrundlagen des Monitoringprozesses als auch Inhalte der Besuchsprotokolle besprochen.

Artikel verfügbar unter: https://link.springer.com/article/10.1007/s40211-017-0244-z

Buch: Preventive human rights monitoring in child and adolescent psychiatry and welfare institutions
Autor_innen: Paar, Caroline; Berger, Ernst
Springer Verlag, 2017

a. Neuropsychiatrie 2/17