16 Apr 2024 von lbigmr

Projektstart: LGBTIQ in Haft – Stärkung der Rechte von LGBTIQ-Personen in Haft in der EU

Ab April 2024 forscht das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte zur Situation von LGBTIQ-Personen in Haft.

Während sich viele einschlägige Projekte mit Grundrechtsproblematiken von Gefängnisinsass:innen allgemein befassen, gibt es bisher nur wenige Initiativen zu inhaftierten LGBTIQ-Personen. Den Herausforderungen, Risiken und Diskriminierungen, mit denen diese Gruppe während des Freiheitsentzugs konfrontiert ist, wird bislang kaum Aufmerksamkeit geschenkt.

In der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 hat die Europäische Kommission zum Schutz vor Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt aufgerufen. Auf internationaler Ebene bieten die Yogyakarta-Prinzipien Leitlinien für die Anwendung der internationalen Menschenrechtsvorschriften in Bezug auf die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität, einschließlich des Rechts auf menschliche Behandlung in der Haft. In der jüngsten Empfehlung (C(2922) 8987) nahm die Europäische Kommission Bezug auf die Yogyakarta-Grundsätze und forderte die Mitgliedstaaten auf, die besonderen Bedürfnisse von LGBTIQ-Personen in Haft zu berücksichtigen und Gewalt und andere Misshandlungen gegen diese Gefangenen zu verhindern.

Das Projekt „LGBTIQ in Haft – Stärkung der Rechte von LGBTIQ-Personen in Haft in der EU“ soll nun dazu beitragen, Herausforderungen, Lücken und bewährte Praktiken für LGBTIQ-Personen während der Haft zu identifizieren.

Im Rahmen der Forschungsarbeit werden die Wissenschaftler:innen Sekundärforschung ebenso wie Interviews und Konsultationen (Fokusgruppen und Workshops) mit relevanten Akteur:innen sowie LGBTIQ-Personen mit Hafterfahrung durchführen.

Das übergreifende Ziel des Projektes ist es, die Rechte von inhaftierten LGBTIQ-Personen zu stärken. Das Projekt wird dabei insbesondere:

  • Eine Bestandsaufnahme des rechtlichen und politischen Rahmens für LGBTIQ-Personen in Haft in der EU sowie der Anwendung in der Praxis und die Vereinbarkeit mit internationalen und EU-weiten Menschenrechtsstandards vornehmen;
  • Herausforderungen und vielversprechende Praktiken in Bezug auf Haftbedingungen, Behandlung und Betreuung von LGBTIQ-Personen identifizieren;
  • Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteur:innen aus der gesamten EU und den gegenseitigen Lern- und Wissensaustausch zwischen verschiedenen Stakeholdern auf nationaler und EU-Ebene stärken;
  • Eine Sensibilisierung schaffen für die besondere Situation von inhaftierten LGBTIQ-Personen in der EU, insbesondere für die Risiken von Menschenrechtsverletzungen.

Durchgeführt wird das Projekt unter der Leitung des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) in Kooperation mit Centre for European Constitutional Law (Griechenland), Associazione Antigone (Italien) und Hungarian Helsinki Committee (Ungarn).