icon / home icon / small arrow right / light News icon / small arrow right / light Prüfung der Vorratsdatenspeicherung auf Verfassungsmäßigkeit
13 Jun 2014 von Ludwig Boltzmann

Prüfung der Vorratsdatenspeicherung auf Verfassungsmäßigkeit

Christof Tschohl, assozierter Datenschutzexperte des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte, hat gestern, 12. Juni, in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem VfGH für die Aufhebung der gesetzlichen Bestimmungen plädiert, mit denen die vom EuGH kürzlich für nichtig erklärte EU-Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie in Österreich umgesetzt wurde.

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