13 Juni 2014 von Ludwig Boltzmann
Prüfung der Vorratsdatenspeicherung auf Verfassungsmäßigkeit
Christof Tschohl, assozierter Datenschutzexperte des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte, hat gestern, 12. Juni, in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem VfGH für die Aufhebung der gesetzlichen Bestimmungen plädiert, mit denen die vom EuGH kürzlich für nichtig erklärte EU-Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie in Österreich umgesetzt wurde.
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