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20 Apr 2016 von Ludwig Boltzmann

Stellungnahme zur geplanten Änderung des Asylgesetzes

Die geplante Änderung des Asylgesetzes, die entgegen ersten Ankündigungen nun doch in eine – wenngleich angesichts der damit verbundenen grund- und menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Bedenken demokratiepolitisch skandalös kurze – Begutachtung von einer Woche gegangen ist, ruft aus mehreren Gründen Widerspruch hervor. Im Anhang finden Sie die Stellungnahme des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte im Begutachtungsverfahren in voller Länge.