Stellungnahme zur Situation von Insass*innen der Justizanstalten Österreichs im Kontext der COVID-19-Pandemie
Die österreichische Bundesregierung und das Ministerium für Justiz haben bereits am 25. Februar 2020 erste Schutzmaßnahmen für Insass*innen und Beschäftigte der österreichischen Justizanstalten eingeleitet, mit dem Ziel, die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 innerhalb der Gefängnisse zu verhindern.
Aufgrund der schnell fortschreitenden Ausbreitung von COVID-19 in Österreich wurden die Maßnahmen stets verschärft und führten schließlich u. a. zu einem absoluten Besuchsverbot durch Angehörige, einem Ausgangsverbot, sowie Einschränkungen bei den Arbeits-, Bildungs- und Freizeitangeboten für Insass*innen innerhalb der Anstalten. Für Untersuchungs- und Strafhäftlinge bedeuten diese Maßnahmen vielfach, dass sie noch weiter in ihren Rechten beschnitten werden.
Aus diesem Grund weist das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte in einer Stellungnahme auf einige sensible Gesundheits- und Rechtsbereiche von Personen im Freiheitsentzug in Hinblick auf die Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Österreich hin.
Die ausführliche Stellungnahme von Philipp Hamedl, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, ist als PDF-Download verfügbar.