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06 Nov 2019 von lbigmr

#WorldDayAgainstDeathPenalty

Der Tod eines Menschen ist unumkehrbar. Die Todesstrafe ist unumkehrbar. Auch dann, wenn die Hinrichtung auf einem Fehlurteil beruht; auch dann, wenn das Urteil in einem unfairen Prozess zustande kam.

Anschließend warten die Verurteilten oft jahrelang im Todestrakt auf die Vollstreckung des Urteils, ohne zu wissen, wann es so weit ist. Viele werden 23 Stunden täglich isoliert in einer Zelle eingesperrt.

Zumindest dieses lange Warten in der Todeszelle und bestimmte Hinrichtungsmethoden, die unnötiges Leid verursachen und die Opfer in ihrer Würde verletzen, verstoßen gegen das Folterverbot und damit gegen internationales Recht, wie verschiedene nationale und internationale Gerichte und der UN-Sonderberichterstatter für Folter in der Vergangenheit bereits festgestellt haben. Unterdessen steigt die Zahl der Staaten, Gerichte und Wissenschaftler, die den Standpunkt vertreten, dass die Todesstrafe per se stets im Widerspruch zum Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Strafe steht.

Die Abschaffung der Todesstrafe wäre ein wichtiger Schritt, um Folter zu vermeiden.

Benachteiligte Personen mit schwierigem sozio-ökonomischen Hintergrund und von Minderheiten sind stark überrepräsentiert unter den Verurteilten.

Daher bedeutet die Todesstrafe auch Diskriminierung.

Trotz leichter Verbesserungen in den vergangenen zehn Jahren, hielten 2018 immer noch 56 Staaten an der Todesstrafe fest. Zehn Länder – China, Iran, Saudi-Arabien, Vietnam, Iraq, Egypt, die USA, Japan, Pakistan und Singapur – verzeichneten dabei die höchste Zahl an Exekutionen. Mindestens 690 wurden 2018 hingerichtet.

Nur 106, also etwas mehr als die Hälfte der Staaten, hat die Todesstrafe gesetzlich abgeschafft. Weitere 28 wenden sie nicht mehr an.

Die Zahlen stammen von https://www.amnesty.org/en/what-we-do/death-penalty/

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