Caroline Paar ist seit 2003 am LBI-GMR tätig. Seit 2013 ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Koordinatorin für die Kommissionen 3 und 4 der österreichischen Volksanwaltschaft tätig. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt auf angewandter Forschung und Monitoring im Bereich der Folterprävention und dem Schutz vor Misshandlung, insbesondere in Einrichtungen, in denen Menschen ihrer persönlichen Freiheit beraubt oder in dieser eingeschränkt sind, darunter Haftanstalten, Polizeigewahrsam, psychiatrische Einrichtungen, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie Wohnheime für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
Caroline verfügt über einen Magistra iuris der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und ist zertifizierte Mediatorin, mit abgeschlossener Ausbildung am Institut für Mediation und Konfliktmanagement in Wien. Sie hat langjährige Erfahrung im Menschenrechtsmonitoring und in der Leitung interdisziplinärer Expert:innenteams.
Forschungsschwerpunkte
Freiheitsentzug, Prävention von Folter und Misshandlung, Menschenrechtsmonitoring
Publikationen
2019
- Berger, Ernst; Paar, Caroline: Der Österreichische NPM – vom Pionierprojekt zum Kontrollministerium?, in: Hladschik, Patricia; Steinert, Fiona (Hrsg.), Menschenrechten Gestalt und Wirksamkeit verleihen. Making Human Rights Work. Festschrift für Manfred Nowak und Hannes Tretter, 2019, S. 357–368.
2017
- Berger, Ernst; Paar, Caroline: Menschenrechtsmonitoring im Kinder- und Jugendbereich, in: Neuropsychiatrie, 2017, S. 133–143.
Letzte Forschungsprojekte
-
Unterstützung der Kommissionen 3 und 4 der Volksanwaltschaft
Die Kommissionen der Volksanwaltschaft führen bundesweit Kontrollbesuche etwa an Orten der Freiheitsentziehung und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung durch. Sie können dabei Vorschläge für Missstandsfeststellungen, Empfehlungen und Anregungen von Maßnahmen der Dienstaufsicht erstatten. Das Büro der Kommissionenen 3 und 4 ist am LBI-GMR angesiedelt.
-
GERECHTIGKEIT FÜR ALLE: Stärkung der Rechte von Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen im strafrechtlichen Freiheitsentzug. Grenzüberschreitende EU-Überstellungen, Inhaftierung und Alternativen
Das Projekt hat es zum Ziel, die Rechte von Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen, denen die Freiheit im strafrechtlichen Kontext entzogen ist, zu stärken.