EU-Förderungen – Bereitstellung technischer Hilfe für nationale Stellen mit einem Menschenrechtsauftrag, die an der Begutachtung der Einhaltung der EU-Charta und der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen von EU Förderungen beteiligt sind

Über das Projekt

Forschungsgegenstand &- fahrplan

Fördermittel der Europäischen Union machen einen erheblichen Teil der Mittel aus, die in den Bereichen Kohäsion, soziale Eingliederung, regionale Entwicklung, Sicherheit und Migrationsmanagement ausgegeben werden, und sie werden durch eine Reihe gemeinsamer Bestimmungen geregelt. Für den Förderzeitraum 2021-2027 sieht ein neues Paket gemeinsamer Bestimmungen (Verordnung EU 2021/1060) vor, dass die Mitgliedstaaten sogenannte grundlegende Voraussetzungen in ihre nationalen Förderzyklen integrieren müssen.

Die Einhaltung der in der Charta der Grundrechte der EU und im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verankerten Grundsätze wird als horizontale grundlegende Voraussetzung festgelegt. Ein Team vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) wurde zusammen mit einer Kollegin des European Centre for Social Welfare and Policy Research beauftragt, Erkenntnisse und Empfehlungen aus europäischer Perspektive über die Potenziale einer Beteiligung nationaler Stellen mit einem Menschenrechtsauftrag (NHRIs, Ombudsstellen und Gleichbehandlungsstellen) an der Bewertung der Einhaltung der EU-Charta und der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen von EU Förderungen zu geben.

Schwerpunkte

Das Projekt fokussiert sich auf folgende Punkte:

  • Wie sieht der EU-Förderzyklus auf nationaler Ebene aus? Was wären potenzielle Einstiegspunkte für nationale Stellen mit einem Menschenrechtsauftrag (NHRBs)?
  • Wie werden die Standards und Rechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der UN-BRK in den Programmplanungsdokumenten erwähnt und welche Erfahrungen wurden in den bisherigen Finanzierungszyklen in der Praxis gemacht?
  • Was sind die relevanten Standards der nationalen Gremien mit einem Menschenrechtsauftrag, ihre Mandate und ihre Aufgaben und welche formalen und praktischen Möglichkeiten haben sie, einzugreifen?
  • Welche Rolle spielten NHRBs im vorangegangenen Förderzeitraum 2014-2020, um die Einhaltung der Grundrechte sicherzustellen, und was waren die Hauptprobleme?
  • Welche Rolle könnten NHRBs in Zukunft bei der Überwachung von EU-Förderungen spielen, was wären ihre Potenziale und Herausforderungen?

Methodik

Als Grundlage werden vorhandene Literatur und Ansichten von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, internationalen Organisationen und anderen Interessengruppen zur Menschenrechtskonditionalität von EU-Mitteln zusammengetragen und zusammengefasst. Dies wird ergänzt durch Informationen zu früheren Erfahrungen in dieser Hinsicht sowie zu Potenzialen für NHRBs. Außerdem sollen Interessenträger für die Interviewphase ermittelt werden, zu denen aktuelle und ehemalige EU-Beamt:innen, Vertreter:innen von NHRBs und internationalen Organisationen sowie aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft gehören werden. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Interviews werden in einem Interviewbericht zusammengefasst, in dem Herausforderungen und kritische Erfolgsfaktoren skizziert und kurze politische Vorschläge zur Stärkung der NHRBs im Hinblick auf eine aktivere Rolle im EU-Finanzierungszyklus unterbreitet werden.

Projektdaten