Persönliche Freiheit von Kindern – 2020 relevanter denn je!
Am 20. November 2020 jährt sich der Jahrestag der Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) bereits zum 31. Mal.
Die KRK schützt das Recht aller Kinder, frei von Diskriminierung und Gewalt zu leben und mit Würde und Respekt behandelt zu werden. Sie ist eine der am häufigsten ratifizierten internationalen Menschenrechtskonventionen. Und dennoch werden die Grundrechte von Kindern, darunter das Recht auf Freiheit von Folter und Misshandlung, weltweit immer noch häufig verletzt, auch in Österreich. Dies gilt insbesondere für Kinder, die ihrer persönlichen Freiheit beraubt sind und sich dadurch in besonders verletzlichen Situationen befinden.
Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte setzt sich aktiv dafür ein, solchen Missbrauch zu verhindern. Dies umfasst unter anderem Aktivitäten wie die:
- Umsetzung der Empfehlungen der UN Global Study on Children Deprived of Liberty durch ein neues Projekt zu persönlicher Freiheit von Kindern in Österreich
- Aktive Mitarbeit im Kinderrechtsnetzwerk Österreich, welches Kinder, Kinderrechtsexperten, zivilgesellschaftliche Akteure und VertreterInnen der Kinder- und Jugendanwaltschaften aus dem ganzen Land zusammenbringt um Kinderrechte zu schützen und Kindern eine öffentliche Stimme zu geben. Zum Beispiel durch die Pressekonferenz des Netzwerkes vom 19. November 2020, mit dem Ziel Kindern eine Stimme zu geben, um ihre Ansichten über Kinderrechte in Österreich zu teilen.
- Bereitstellung von Ressourcen für die Forschung über das Recht von Kindern auf Freiheit von Folter und Misshandlung über die „Atlas of Torture“ Datenbank.
- Diskussion und Analyse beunruhigender Entwicklungen und Mängel im Kontext des gesetzlichen Rahmens für den Kinderschutz in Österreich.