Die ersten 48 Stunden: Beschuldigtenrechte im polizeilichen Ermittlungsverfahren

Über das Projekt

Hintergrundinformation des Projekts

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zeigt, dass Verletzungen von Beschuldigtenrechten, z.B. wie in Artikeln 5 und 6 der EMRK festgelegt, in allen EU-Mitgliedstaaten vorkommen. Da die EU zunehmend Maßnahmen im Bereich Strafrecht verabschiedet hat, wie den Rahmenbeschluss des Rates über den Europäischen Haftbefehl, entstand damit auch die Erfordernis, sicherzustellen, dass Menschenrechte in den jeweiligen Strafverfahren der EU Mitgliedsstaaten eingehalten werden. Darüber hinaus hat die EU ein Interesse daran, das gegenseitige Vertrauen zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu fördern, um die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen zu erleichtern. Gemeinsame Mindeststandards tragen dazu bei.

Infolgedessen, hat die EU ein Verfahrensrechtepaket verabschiedet, das eine Reihe von Richtlinien über die Verfahrensrechte von Beschuldigten in Strafsachen enthält:

  • Richtlinie über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren
  • Richtlinie über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren
  • Richtlinie über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand
  • Das Recht auf Kommunikation mit Angehörigen, Arbeitgebern und Konsularbehörden
  • Empfehlung über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte schutzbedürftige Personen

(Eine ausführliche Beschreibung zum EU-Verfahrensrechtepaket finden Sie hier.)

Das vorliegende Projekt zielte darauf ab, zur erfolgreichen Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über die Verfahrensrechte von Beschuldigten in Strafsachen beizutragen und Empfehlungen für legislative und politische Veränderungen zu erstellen. Der Fokus des Projektes lag dabei auf dem polizeilichen Ermittlungsverfahren im Falle von festgenommenen Personen.

Das Forschungsprojekt wurde in neun Ländern durchgeführt: Österreich, Bulgarien, Ungarn, Italien, Polen, Litauen, Rumänien, Slowenien und Spanien. Das Projekt wurde vom Irish Council for Civil Liberties koordiniert. Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) hatte die Aufgabe, die Recherche in Österreich durchzuführen und den österreichischen Bericht zu erstellen.

Die Durchführung des Projektes in Österreich verlief in Kooperation mit dem Bundesministerium für Inneres, dem Bundesministerium für Justiz sowie der Rechtanwaltskammer Wien. Ein Projektbeirat, bestehend aus MinisterienvertreterInnen sowie Zivilgesellschaft, wurde eingerichtet, um die Qualität der Ergebnisse sicherzustellen.

Projektmethodologie

Für jedes der neun Projekt-Länder wurde ein Länderbericht erstellt, der folgende Fragen beantwortet:

  • In welchem Ausmaß werden EU Richtlinien und innerstaatliche Regelungen über Verfahrensrechte von Beschuldigten rechtlich und praktisch umgesetzt?
  • Was sind praktische Hindernisse und Herausforderungen für die wirksame Umsetzung dieser Rechte?
  • Was ist der breitere berufliche Kontext von StrafverteidigerInnen, Polizei- und anderen StrafjustizakteurInnen, die zu einer wirksamen Umsetzung von Beschuldigtenrechten beitragen?
  • Gibt es Unterschiede bei der Umsetzung dieser Rechte in grenzüberschreitenden Fällen?

Um diese Fragen zu beantworten, führte das LBI-GMR neben der rechtlichen Analyse, teilnehmende Beobachtungen, Fokusgruppendiskussionen und Interviews mit PolizeibeamtInnen, StrafverteidigerInnen, Beschuldigten und weiteren ExpertInnen durch.

Projektergebnisse

Zusammen mit den neun Länderberichten wurde ein vergleichender Bericht erstellt, der die Ergebnisse der rechtlichen und praktischen Anwendung der Beschuldigtenrechte in allen neun Staaten in einem Bericht zusammenfasst.

Die Ergebnisse und Empfehlungen wurden im Länderbericht „Die Ersten 48 Stunden – Beschuldigtenrechte im polizeilichen Ermittlungsverfahren“ zusammengefasst und auf einer Konferenz am 14. Dezember 2018 in Wien vorgestellt.

Der nationale Bericht (auf Deutsch und Englisch) sowie der vergleichende Bericht (auf Englisch) stehen zum Download zur Verfügung.

Projektdaten

Land: Bulgarien, Irland, Italien, Litauen, Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien, Spanien, Ungarn
Beteiligte Personen: Gerrit Zach, Nora Katona, Moritz Birk
Kontakt: Nora Katona
Trägerorganisation: Irish Council for Civil Liberties
Partnerorganisationen: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
Projektstart: 09/2016
Projektende: 12/2018
Gefördert von: Europäische Kommission (DG Justice)
Programmlinie LBI-GMR: Menschenwürde und öffentliche Sicherheit

Disclaimer

  • This project is implemented with the financial support of the Justice Programme of the European Union. The contents of this website are the sole responsibility of the Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) and its project partners and can in no way be taken to reflect the views of the European Commission.