Haftung von europäischen Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen – gerichtliche und außergerichtliche Möglichkeiten

Über das Projekt

Die Möglichkeit bei Menschenrechtsverletzungen rechtliche Abhilfe und allenfalls Schadenersatz zu verlangen, ist ein wichtiger Grundpfeiler des Menschenrechtsschutzes und stellt selbst ein Menschenrecht dar, das in zahlreichen internationalen Verträgen garantiert wird. Dieses Recht gilt natürlich auch, wenn eine Menschenrechtsverletzung direkt oder indirekt durch unternehmerische Handlungen verursacht wurde.

In der Praxis ist es für Betroffene jedoch oft schwierig, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen – sei es, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen (oft in Entwicklungsländern) schwach ausgebildet sind, weil die Klagsführung kompliziert und teuer ist oder weil der finanzstarke Mutterkonzern oder Auftraggeber rechtlich gar nicht greifbar ist. Eine mögliche Alternative wäre eine Klage gegen den Mutterkonzern im Sitzstaat (oft in Europa oder Nordamerika), diese Möglichkeit scheitet jedoch oft schon an den Prozessvoraussetzungen. Die häufigsten Verfahrensgrundsätze in Schadenersatzfällen sehen nämlich die Zuständigkeit der Gerichte jenes Ortes vor, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (so auch Art. 5 (3) der Verordnung (EG) Nr. 44/2001, „Brüssel I-Verordnung“).

Ziel des Projekts war es, gerichtliche und außergerichtliche Möglichkeiten innerhalb der EU auszuloten, Firmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat für Menschenrechtsverletzungen zivilrechtlich haftbar zu machen, für die sie oder ihre Subunternehmen weltweit verantwortlich sind. Neben den wissenschaftlichen Ergebnissen wurde auch ein praktisches Handbuch über gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe bei Verstößen gegen Menschenrechte seitens europäischer Unternehmen erstellt und es wurden Workshops für Akteure im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte angeboten. Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) arbeitete in diesem Forschungsprojekt zu außergerichtlichen Rechtsbehelfen und schloss damit an vorangegangene Forschungsprojekte in diesem Bereich an (sh. Außergerichtliche Beschwerdemechanismen: Konfliktlösung zwischen wirtschaftlichen und menschenrechtlichen InteressenBeschweren statt vor Gericht ziehen). Untersucht wurden dabei insbesondere die menschenrechtlichen Möglichkeiten und Herausforderungen innerbetrieblicher Beschwerdemechanismen („operational-level grievance mechanisms“) ausgewählter europäischen Unternehmen.

Nähere Informationen zum Projekt finden Sie hier.

Die Videos bzw. Podcasts der Training Sessions, die im Rahmen dieses Projekts, stattfanden, sind online verfügbar.

Das Buch ‚Human Rights in Business – Removal of Barriers to Access to Justice in the European Union‘, herausgegeben von Juan José Álvarez Rubio und Katerina Yiannibas ist im Februar 2017 erscheinen. Nähere Informationen zum Buch finden Sie hier. Das Buch ist auch als kostenfreie E-Book Version verfügbar.

a. Human Rights Business Logo
b. Kick-Off Meeting San Sebastián, September 2014
c. Training Session III, Wien, Dezember 2015
d. Human Rights Business Cover

Projektdaten

Land: Europa
Beteiligte Personen: Karin Lukas, Katharina Häusler, Julia Planitzer
Kontakt: Karin Lukas
Trägerorganisation: Globernance Instituto de Gobernanza Democrática (San Sebastián)
Partnerorganisationen: Konsortium aus 14 europäischen Instituten, darunter das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
Projektstart: 09/2014
Projektende: 08/2016
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Dieses Projekt wird aus Mitteln der Europäischen Kommission (Grant agreement No. JUST/2013/JCIV/AG/4661), des österreichischen Sozialministeriums und der Arbeiterkammer Wien gefördert.
Programmlinie LBI-GMR: Nachhaltigkeit, Entwicklung, Wirtschaft und Soziales

a. Training Session III (2), Wien, Dezember 2015
b. Training Session III (3), Wien, Dezember 2015
c. Training Session III (4), Wien, Dezember 2015
d. Training Session III (5), Wien, Dezember 2015