Menschenwürde auf der Anklagebank: Stärkung der Verfahrensrechte von strafrechtlich verdächtigen Personen mit intellektuellen und psychosozialen Beeinträchtigungen

Über das Projekt

Menschen mit intellektuellen und psychosozialen Beeinträchtigungen gehören zu den schutzbedürftigsten Gruppen von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren. Sie sind besonders gefährdet kein faires Verfahren zu durchlaufen. Ihre Beeinträchtigung wird oft nicht bzw. nicht rechtzeitig erkannt oder nicht berücksichtigt. Ihre Verfahrensrechte, insbesondere das Recht auf Information, das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand und das Recht auf medizinische Unterstützung, vor allem auch während des Freiheitsentzuges, werden häufig nicht entsprechend gewahrt.

Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) widmete sich dieser Problematik gemeinsam mit Projektpartnern aus vier europäischen Ländern, dem Bulgarian Helsinki Commitee in Bulgarien, der League of Human Rights in der Tschechischen Republik, der Organisation Mental Health Perspectives in Litauen  und dem Peace Institute in Slowenien.

In einem zweijährigen (2016-2018) von der Europäischen Kommission ko-finanzierten Pilotforschungsprojekt wurde die Umsetzung der EU-Empfehlung über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte schutzbedürftige Personen (2013/C 378/02) erhoben.Die Bestimmungen der Empfehlung sollen ein faires Verfahren für schutzbedürftige Menschen sicherstellen. An oberster Stelle steht dabei die Forderung, dass sie das Verfahren verstehen und effektiv daran teilnehmen können. Der Fokus des Projekts lag auf dem Strafverfahren, das heißt dem Zeitraum vom Anfangsverdacht bis zum rechtskräftigen Urteil. Die Strafhaft oder Unterbringung im Maßnahmenvollzug sind somit nicht erfasst, sehr wohl aber die Untersuchungshaft, die vorläufige Anhaltung und die vorläufige Unterbringung.

Ziel des Projekts war es, die Verfahrensrechte von verdächtigen und beschuldigten Personen mit intellektuellen und psychosozialen Beeinträchtigungen im Strafverfahren durch mehr Bewusstsein, erhöhte Kompetenz und eine bessere Vernetzung der beteiligten Akteure zu stärken.

Das im Projekt erarbeitete Handbuch „Menschenwürde auf der Anklagebank“ basiert auf einer breiten Einbeziehung von Betroffenen und am Strafverfahren beteiligten Berufsgruppen. Dadurch konnten systemimmanente Probleme identifiziert und Erfahrungen von Betroffenen aus erster Hand mit einbezogen werden. Es soll einen praxisorientierten Beitrag leisten, welcher das Bewusstsein für die Herausforderungen von Menschen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen im Strafverfahren schärft und Empfehlungen sowie praktische Hilfsmittel bereitstellt.

Die Ergebnisse und Empfehlungen des Projekts wurden im Handbuch „Menschenwürde auf der Anklagebank“ zusammengefasst und auf der internationalen Konferenz am 25. Juni 2018 in Wien vorgestellt.

Das Handbuch, die Projektbroschüre und die Zusammenfassung der Ergebnisse der nationalen Berichte stehen zum Download zur Verfügung.

Im Handbuch finden Sie:

  • Ausschnitte aus den Interviews mit Betroffenen
  • Die Haupterkenntnisse der vergleichenden Analyse der fünf Länder
  • Kriterien für die Identifizierung von Good Practice
  • Empfehlungen für die Praxis- einschließlich der Empfehlungen von Betroffenen
  • Empfehlungen für Gesetzgeber und Politik
  • Empfehlungen für die Europäische Union
  • Eine Checkliste zur Erstfeststellung von Indizien einer psychosozialen oder intellektuellen Beeinträchtigung
  • Ein Dokumentationsblatt über die Verfahrensrechte in einfacher Sprache für die polizeiliche Einvernahme
  • Ein Dokumentationsblatt über die Verfahrensrechte in einfacher Sprache für die Vernehmung durch Haft-und RechtsschutzrichterInnen

Die Zusammenfassung der Ergebnisse der fünf nationalen Berichte in Österreich, Bulgarien, der Tschechischen Republik, Litauen und Slowenien finden sich in den jeweiligen „Key findings“ in englischer Sprache. Der nationale Bericht über Österreich steht in der Gesamtversion auf Deutsch zur Verfügung.

Projektdaten

Land: Österreich, Bulgarien, Tschechien, Litauen und Slowenien
Beteiligte Personen: Barbara Linder,  Nora Katona
Kontakt: Nora Katona
Trägerorganisation: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
Partnerorganisationen: Bulgarian Helsinki Commitee (Bulgarien), League of Human Rights (Tschechien), Organisation Mental Health Perspectives (Litauen), Peace Institute (Slowenien)
Projektstart: 08/2016
Projektende: 07/2018
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz
Programmlinie LBI-GMR: Menschenwürde und öffentliche Sicherheit

Disclaimer

  • This project is implemented with the financial support of the Justice Programme of the European Union. The contents of this website are the sole responsibility of the Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) and its project partners and can in no way be taken to reflect the views of the European Commission.