Rechtsvergleichende Analyse im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsdatenspeicherung

Über das Projekt

Im Februar 2008 wurde das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) vom österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) beauftragt, eine 13 ausgewählte EU-Mitgliedstaaten vergleichende Studie zur Vorratsdatenspeicherung zu erstellen. Die Studie behandelt den Status der Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden.

In enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsinformatik Hannover (IRI) wurde analysiert, ob die Richtlinie 2006/24/EG in den jeweiligen Ländern bereits in nationales Recht umgesetzt ist und welche konkreten Umsetzungsmaßnahmen in diesem Fall getroffen worden waren. Bezüglich jener Länder, in welchen noch keine Umsetzung stattgefunden hatte, wurden allenfalls vorliegende Umsetzungspläne sowie die maßgeblichen Gründe der Verzögerung erforscht. Besonderes Augenmerk lag außerdem auf den Reaktionen der Zivilgesellschaft auf die vorrätige und verdachtsunabhängige Speicherung von Daten in den jeweiligen Ländern.
Schließlich beinhaltet die Studie eine kurze aber deutlich kritische Analyse der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Lichte der Grund- und Menschenrechte, insbesondere des Art 8 EMRK, mögliche Optionen der Beschwerdeführung vor den europäischen Höchstgerichten (EuGH, EGMR) sowie eine Empfehlung an die österreichische Bundesregierung, eine allfällige Umsetzung auf das (gemeinschaftsrechtlich vorgegebene) absolut notwendige Maß zu beschränken und mit bestmöglichen Rechtsschutzvorkehrungen zu flankieren.

Projektdaten

Land: Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, Niederlande, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Portugal, Spanien, Schweden, Tschechische Republik
Beteiligte Personen: Kerstin Buchinger (Koordination für das LBI-GMR, Wissenschaftliche Mitarbeit), Christian Schmaus (Koordination für das LBI-GMR und wissenschaftliche Mitarbeit), Hannes Tretter (Projektleitung, Wissenschaftliche Mitarbeit), Christof Tschohl (Koordination für das LBI-GMR und wissenschaftliche Mitarbeit)
Trägerorganisation: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
Projektstart: 02/2008
Projektende: 03/2008
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)

Programmlinie LBI-GMR: Nachhaltigkeit, Entwicklung, Wirtschaft und Soziales