UKRAINE: Stärkung der parlamentarischen Menschenrechtskommissarin (Twinning)

Über das Projekt

Im Jahr 2014, nach den tragischen Maidan-Ereignissen, ging die Ukraine einen entscheidenden Schritt in Richtung seiner europäischen Zukunft. Die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Ukraine und der EU schuf eine Plattform für politische Zusammenarbeit bei der Gesetzgebung und Regulierung verschiedener Bereiche, insbesondere bei Demokratisierung und Menschenrechten. Eines der Ziele des Assoziierungsabkommens ist die verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit mit dem Ziel der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. Die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist die Grundlage aller Kooperationen, da die Einhaltung der Menschenrechte von grundlegender Bedeutung für den Erfolg von Reformen und nachhaltiger Entwicklung ist. In diesem Sinne sind Verbesserungen des nationalen Menschenrechtsschutzsystems von besonderer Bedeutung.

Ziele des Projekts:

Die Kapazitäten des Büros der ukrainischen parlamentarischen Menschenrechtskommissarin (Ombudsperson) wurden gestärkt, um eine wirksame Prävention von Menschenrechts- und Freiheitsverletzungen sowie effiziente Reaktionen auf festgestellte Verstöße sicherzustellen. Darüber hinaus wurden die Rechtsgrundlagen und Verwaltungspraktiken verbessert, indem strukturelle Veränderungen und die Entwicklung interner Verfahren im Einklang mit guten europäischen Praktiken gebracht werden, um sicherzustellen, dass die MitarbeiterInnen der parlamentarischen Menschenrechtskommissarin über europäische Erfahrungen Bescheid wissen.

Erwartete Ergebnisse:

Die Aktivitäten des Projekts wurden in die drei folgenden Ergebnisbereiche geclustert:

  • Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit der ukrainischen parlamentarischen Menschenrechtskommissarin und ihres Büros in Übereinstimmung mit guten europäischen Praktiken zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung der Menschenrechte

Entwicklung von Vorschlägen zur Angleichung des ukrainischen Rechtsrahmens an bewährte Praktiken der EU im Bereich der Menschenrechte; Vorschläge zu Änderungen des Rechtsrahmens für die Tätigkeit der ukrainischen parlamentarischen Menschenrechtskommissarin; Analyse der Effizienz von Monitoring-Methodologien sowie Erfahrungsaustausch in Bezug auf ihre Anwendung; Erfahrungsaustausch und Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung der Empfehlungen der Menschenrechtskommissarin und der Kontrolle ihrer Umsetzung.

  • Stärkung der institutionellen Kapazitäten des Büros der ukrainischen parlamentarischen Menschenrechtskommissarin

Weiterentwicklung von Methoden und Verfahren zur Überwachung der Achtung der Menschenrechte und Freiheiten, um die Verhütung von Menschenrechtsverletzungen zu gewährleisten; Verbesserung der Wirksamkeit der Tätigkeit der Ombudsperson zur Beseitigung von Menschenrechtsverletzungen sowie Kontrolle der Umsetzung ihrer Empfehlungen; Verbesserung der Instrumente zur Wiederherstellung verletzter Rechte, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten, Zugang zu öffentlichen Informationen und Verhütung aller Formen von Diskriminierung.

  • Einführung eines Weiterbildungssystems für die MitarbeiterInnen der ukrainischen parlamentarischen Menschenrechtskommissarin auf der Grundlage guter europäischer Praktiken

Entwicklung von Lehrplänen und Ausbildungsprogrammen und Vorbereitung von Lehr- und Ausbildungsmaterialien; Durchführung eines Trainings für zukünftige TrainerInnen; Begleitung von Pilottrainings.

Die Umsetzung des Projekts hat im Januar 2017 begonnen; die offizielle Auftaktveranstaltung fand am 3. Februar 2017 in Kiew statt.

Vom 20.-24. November 2017 kam eine 10-köpfige Delegation aus dem Büro der ukrainischen Menschenrechtskommissarin zu einem Studienbesuch nach Wien.

Das Projekt ging im Dezember 2018 zu Ende; die offizielle Abschlussveranstaltung fand am 7. Dezember 2018 in Kiew statt.

Das englischsprachige Reference Book on the Main Findings and Recommendations of the Twinning Project eröffnet einen einfachen Zugang zu diesen Resultaten und steht auch auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.

Projektdaten

Land: Ukraine
Kontakt: Agnes Taibl
Trägerorganisation: Law Institute of Lithuania
Partnerorganisationen: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR); Begünstigte Institution (Ukraine): Apparat der ukrainischen parlamentarischen Menschenrechtskommissarin
Projektstart: 01/2017
Projektende: 12/2018
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Europäische Kommission, Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (NEAR)
Programmlinie LBI-GMR: Rechtsstaatlichkeit und Reform des öffentlichen Sektors