Wien: Stadt der Menschenrechte – Studie und Pilotphase

Über das Projekt

Ziel der Stadt Wien ist es bis Ende 2014 einen informierten, inklusiven, partizipativen und transparenten Prozess in Gang zu bringen, der die Voraussetzungen für die nachhaltige strukturelle Verankerung von Menschenrechten in der Stadt Wien und für die Benennung jener Politikbereiche/Themenfelder schafft, die in den Folgejahren mit dem Fokus auf eine Verankerung menschenrechtlicher Prinzipien weiterentwickelt werden können.

Mittels dieses Prozesses werden die in der Studie „Wien – Stadt der Menschenrechte“ von Manfred Nowak dargestellten Themenfelder vertieft und ergänzt. Dieser Prozess sollte die drei Ebenen „Institutionelle Verankerung“, „Stakeholder-Dialog“ und „Etablierung einer Menschenrechtskultur“ umfassen. Folgende drei Stränge umfassen in unterschiedlicher Ausprägung diese drei Ebenen und dienen als Ausgangspunkt für Wien, um sich formell als Stadt der Menschenrechte zu erklären und Maßnahmen für ein „Mainstreaming“ von Menschenrechten in der Stadtpolitik zu entwickeln, d.h. die Einhaltung von Menschenrechten ebenso wie Maßnahmen bei Menschenrechtsverletzungen zu garantieren und eine regelmäßige Qualitätskontrolle sicherzustellen:

1)    Das Verfassen einer politisch/juristischen Erklärung „Wien – Stadt der Menschenrechte“ und deren Verabschiedung durch den Gemeinderat im Dezember 2014.
2)    Die Durchführung eines Pilotprozesses mit dem Ziel der Stärkung der rechtlichen und institutionellen Anti-Diskriminierungs-Strukturen der Stadt Wien.
3)    Begleitende Umsetzungsmaßnahmen zur Bewusstseinsbildung für das Thema Menschenrechte in der Form von Veranstaltungen, Hearings und Kleinprojekten.

Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) versteht sich als Begleiter und Unterstützer der Stadt Wien im Prozess, Wien sowohl auf formaler als auch organisatorischer und inhaltlicher Ebene zu einer „Stadt der Menschenrechte“ zu machen. Das LBI-GMR bietet dazu Analysen, Aufbereitung von Materialien, das Verfassen von Empfehlungen, die Vorbereitung, Moderation und/oder Dokumentation von Sitzungen, Veranstaltungen und Fortbildungsmaßnahmen an, über die Auswahl der umzusetzenden Leistungen und die Implementierung von Empfehlungen entscheidet die Stadt Wien. Das LBI-GMR stellt für diese Aufgaben die jeweils kompetenten Expert_innen zur Verfügung.

Wien – Stadt der Menschenrechte

Nachlese Symposium „Menschenrechte in der Stadt: Eine Stadt für alle“

Projektdaten

Land: Österreich
Beteiligte Personen: Barbara Liegl (Projektkoordination), Fiona Steinert (Projektleitung)
Expert:innen: Anna Müller-Funk, Helmut Sax, Hannes Tretter, Julia Planitzer, Manfred Nowak, Patricia Hladschik
Trägerorganisation: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
Partnerorganisationen: Stadt Wien, Büro der Stadträtin Sandra Frauenberger, Menschenrechtskoordinatorin der Stadt Wien, Forschungszentrum Menschenrechte
Projektstart: 04/2013
Projektende: 12/2014
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Stadt Wien, Magistratsabteilung 17 – Integration und Diversität
Programmlinie LBI-GMR: (Un-)Gleichheit und Antidiskriminierung