Unterstützung der albanischen Ombudseinrichtung und Förderung der Menschenrechte in Albanien (Twinning)

Über das Projekt

Projektgegenstand & -fahrplan

Gute Regierungsführung und eine effiziente öffentliche Verwaltung sind entscheidende Elemente einer funktionierenden Demokratie und setzen voraus, dass die Menschenrechte geachtet werden. Ombudsstellen und Volksanwaltschaften spielen in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle, da sie die Rechte, Freiheiten und rechtmäßigen Interessen Einzelner wirksam verteidigen und die Rechenschaftspflicht der öffentlichen Einrichtungen fördern. Sie lassen sich von den Grundsätzen der Unparteilichkeit, der Vertraulichkeit, der Professionalität und der Unabhängigkeit leiten.

Sowohl im albanischen Parlament als auch in der öffentlichen Verwaltung müssen auf zentraler und lokaler Ebene noch einige Empfehlungen sowie Verbesserungen in diesen Bereichen umgesetzt werden. Dies zeigte u.a. der SIGMA-OECD-Überwachungs-und-Bewertungsbericht für Albanien im Jahr 2017 auf.

Ziel des von Juni 2022 bis Juni 2023 laufenden Projekts der Österreichischen Volksanwaltschaft, des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) und der Albanischen Ombudseinrichtung ist es demnach, zu folgenden Entwicklungen in Albanien beizutragen:

  • Demokratisierung der Gesellschaft
  • Förderung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit
  • Wahrung der Menschenrechte
  • Gewährleistung einer verantwortungsvollen Staatsführung durch eine verstärkte Kontrolle hinsichtlich Effizienz und Rechtmäßigkeit der Arbeit öffentlicher Verwaltungsstellen

Schwerpunkte

Die albanische Ombudseinrichtung soll insbesondere in folgenden Bereichen unterstützt werden:

Angleichung der nationalen Gesetzgebung hinsichtlich der Ombudseinrichtung an die EU-Gesetzgebung, internationale Verpflichtungen und bewährte europäische Verfahren

  • Empfehlungen für den Entwurf eines neuen Gesetzes „über die Ombudseinrichtung“
  • Überarbeitung, Weiterentwicklung und Implementierung interner Dokumente in die Arbeitsweise der Institution

Stärkung der Kapazitäten der Ombudseinrichtung als nationale Menschenrechtsinstitution in der Ausübung ihres Förderungsauftrags

  • Ermittlung des Schulungsbedarfs
  • Konzeption und Durchführung von Fortbildungsseminaren zur Bearbeitung von Beschwerden
  • bessere Sichtbarkeit der Ombudseinrichtung und ihrer Rolle zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte
  • bessere Zusammenarbeit zwischen Ombudseinrichtung und Parlament bzw. Zivilgesellschaft und öffentlicher Verwaltung

Empfehlungen für die Verbesserung des Fallmanagementsystems der Ombudseinrichtung nach erfolgreichen Modellen und Praktiken der EU-Mitgliedstaaten

  • Vorschläge für die Überarbeitung des derzeitigen Case-Management-Systems der Ombudseinrichtung
  • Leitlinien für die mögliche Verbesserung und Wartung des Systems

Methodik

Das Projekt wird als Twinning-Projekt umgesetzt. Dessen zentrales Ziel ist es, mittels von der EU finanziell geförderter Verwaltungspartnerschaften den Aufbau von öffentlichen Strukturen in (potentiellen) Beitrittsländern und auch Ländern ohne Beitrittsperspektive zu unterstützen.

Projektdaten