Albanien: Unterstützung der Volksanwaltschaft und Förderung der Menschenrechte
Über das Projekt
Projektgegenstand & -fahrplan
Gute Regierungsführung und eine effiziente öffentliche Verwaltung sind entscheidende Elemente einer funktionierenden Demokratie und setzen voraus, dass die Menschenrechte geachtet werden. Ombudsstellen und Volksanwaltschaften spielen in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle, da sie die Rechte, Freiheiten und rechtmäßigen Interessen Einzelner wirksam verteidigen und die Rechenschaftspflicht der öffentlichen Einrichtungen fördern. Sie lassen sich von den Grundsätzen der Unparteilichkeit, der Vertraulichkeit, der Professionalität und der Unabhängigkeit leiten.
Sowohl im albanischen Parlament als auch in der öffentlichen Verwaltung müssen auf zentraler und lokaler Ebene noch einige Empfehlungen sowie Verbesserungen in diesen Bereichen umgesetzt werden. Dies zeigte u.a. der SIGMA-OECD-Überwachungs-und-Bewertungsbericht für Albanien im Jahr 2017 auf.
Ziel des von Juni 2022 bis Juni 2023 laufenden Projekts der Österreichischen Volksanwaltschaft, des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte und der Albanischen Volksanwaltschaft ist es demnach, zu folgenden Entwicklungen in Albanien beizutragen:
- Demokratisierung der Gesellschaft
- Förderung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit
- Wahrung der Menschenrechte
- Gewährleistung einer verantwortungsvollen Staatsführung durch eine verstärkte Kontrolle hinsichtlich Effizienz und Rechtmäßigkeit der Arbeit öffentlicher Verwaltungsstellen
Schwerpunkte
Die albanische Volksanwaltschaft soll insbesondere in folgenden Bereichen unterstützt werden:
Angleichung der nationalen Gesetzgebung hinsichtlich Volksanwaltschaft an die EU-Gesetzgebung, internationale Verpflichtungen und bewährte europäische Verfahren
- Empfehlungen für den Entwurf eines neuen Gesetzes „über die Volksanwaltschaft“
- Überarbeitung, Weiterentwicklung und Implementierung interner Dokumente in die Arbeitsweise der Institution
Stärkung der Kapazitäten der Volksanwaltschaft als nationale Menschenrechtsinstitution in der Ausübung ihres Förderungsauftrags
- Ermittlung des Schulungsbedarfs
- Konzeption und Durchführung von Fortbildungsseminaren zur Bearbeitung von Beschwerden
- bessere Sichtbarkeit der Volksanwaltschaft und ihrer Rolle zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte
- bessere Zusammenarbeit zwischen Volksanwaltschaft und Parlament bzw. Zivilgesellschaft und öffentlicher Verwaltung
Empfehlungen für die Verbesserung des Fallmanagementsystems der Volksanwaltschaft nach erfolgreichen Modellen und Praktiken der EU-Mitgliedstaaten
- Vorschläge für die Überarbeitung des derzeitigen Case-Management-Systems der Volksanwaltschaft
- Leitlinien für die mögliche Verbesserung und Wartung des Systems
Methodik
Das Projekt wird als Twinning-Projekt umgesetzt. Dessen zentrales Ziel ist es, mittels von der EU finanziell geförderter Verwaltungspartnerschaften den Aufbau von öffentlichen Strukturen in (potentiellen) Beitrittsländern und auch Ländern ohne Beitrittsperspektive zu unterstützen.
Projektdaten
- Projekttitel: Albanien: Unterstützung der Volksanwaltschaft und Förderung der Menschenrechte
- Projektkonsortium: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte, Österreichische Volksanwaltschaft
- Projektleitung LBI-GMR: Susanne Belihart
- Projektdauer: Juni 2022 bis Juni 2023
- Fördergeber: Europäische Kommission , Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (NEAR)
- Programmlinie LBI-GMR: Rechtsstaatlichkeit und Reform des öffentlichen Sektors