27 Jun 2023 von lbigmr

Abschlussveranstaltung des Twinning-Projekts „Unterstützung der albanischen Ombudseinrichtung und Förderung der Menschenrechte in Albanien“

Die albanische Ombudseinrichtung schloss mit ihren österreichischen Partnern, der Volksanwaltschaft und dem Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte, das gemeinsame Twinning-Projekt erfolgreich ab.

Am Dienstag, 13. Juni 2023, fand in Tirana die Abschlussveranstaltung des Twinning-Projekts „Unterstützung der albanischen Ombudseinrichtung und Förderung der Menschenrechte in Albanien“ statt, das von der Europäischen Union im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe finanziert wurde.

Die administrative Leiterin des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR), Patricia Mussi-Mailer, war eine der Vertreter:innen der Partnerorganisationen, die an der Veranstaltung teilnahmen. Wie die anderen Sprecher:innen betonte sie die gute Zusammenarbeit zwischen den Partnern bei der Umsetzung dieses Projekts und wies auf dessen Rolle im Integrationsprozess Albaniens in die EU hin. „Twinning-Projekte bedeuten, gemeinsam herausfordernde Barrieren bei der Umsetzung gemeinsamer europäischer Werte und Bekenntnisse zu demokratischen Strukturen, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten anzugehen.“

Nach den Eröffnungsworten präsentierten Peter Kastner, Projektleiter und stellvertretender Kabinettschef der Volksanwaltschaft (VA), und Tatjana Vlasic, stellvertretende Ombudsfrau von Kroatien und im Expertin im Projekt, die Ziele und Ergebnisse des Projekts.

Die Ziele umfassten die Anpassung des geltenden Rechtsrahmens zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte an EU-Acquis (darunter ist die Sammlung der gemeinsamen Rechte und Pflichten, die die Gesamtheit des EU-Rechts ausmachen, zu verstehen), die Stärkung der Kapazität der Ombudseinrichtung als nationale Menschenrechtsinstitution sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für eine Verbesserung des Fallmanagementsystems nach erfolgreichen Modellen der EU-Mitgliedstaaten.

Die Ergebnisse:

  • eine Gap-Analyse mit anschließender Änderung des bestehenden Gesetzes „For the People´s Advocate“
  • Überarbeitung der internen Dokumente gemäß EU-Acquis, Empfehlungen für eine bessere Arbeit zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte
  • Analyse des Bedarfs an Kapazitätsaufbau bei den Mitarbeiter:innen der Hauptorganisation und der regionalen Vertretungen
  • Tage der offenen Tür in den Regionen unter Beteiligung der Regionalstellen, als Gelegenheit für ein Coaching vor Ort
  • Empfehlungen der Ombudseinrichtung an die zentrale und regionale Regierung: Modelle für eine bessere Überwachung und Kontrolle des Umsetzungsstandes
  • Empfehlungen, Richtlinien und Studienbesuch zum österreichischen Fallmanagementsystem und Anwendbarkeit auf das albanische System

Weitere Informationen über das Twinning-Projekt finden Sie unter:

a. ©NesilaKoka