ASERBAIDSCHAN: Stärkung der Kapazitäten staatlicher Einrichtungen und lokaler Anlaufstellen zur Gewährleistung von Sicherheit und Unterstützung für Betroffene häuslicher Gewalt in Aserbaidschan (Twinning)
Über das Projekt
Der von der EU 2016 verabschiedete AAP (Aktionsplan Aserbaidschan 2016) konzentriert sich sowohl darauf, Aserbaidschan in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen und Justiz zu unterstützen, als auch die Sicherheit und den rechtlichen Schutz von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen durch eine Stärkung der Kapazitäten lokaler Anlaufstellen und staatlicher Einrichtungen zu verbessern. Denn obwohl Aserbaidschan sich verfassungsrechtlich zur vollen Gleichstellung von Männern und Frauen und zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung von Frauen und Mädchen verpflichtet, stellen letztere ein anhaltendes Problem in Aserbaidschan dar. Die nationale Gesetzgebung thematisiert zwar häusliche Gewalt, kriminalisiert letztere jedoch nicht. Da die Verfolgungsmechanismen für Täter*innen häuslicher Gewalt unwirksam sind können auch Wiederholungstäter*innen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Noch dazu wird häusliche Gewalt weiterhin als private Angelegenheit wahrgenommen, was neben einer Bagatellisierung von Missbrauch auch dazu führt, dass dieser oft nicht angezeigt wird. Deshalb ist es dringend notwendig, alle Erscheinungsformen häuslicher Gewalt umfassend zu bekämpfen. In diesem Sinne muss sich auch die öffentliche Meinung dahingehend ändern, dass die in der Gesellschaft häusliche Gewalt nicht mehr toleriert und die Kriminalisierung akzeptiert wird.
Ziele des Projekts:
Rechtlicher Schutz und Unterstützung für Betroffene häuslicher Gewalt in Aserbaidschan sollen verbessert und an die EU-Standards angeglichen werden. Dazu soll die Kapazität der staatlichen Einrichtungen und der lokalen Anlaufstellen gestärkt werden, um den Betroffenen Sicherheit und Unterstützung zu bieten.
Erwartete Ergebnisse:
Die Aktivitäten dieses Projekts konzentrieren sich auf folgende drei Bereiche:
- Entwicklung wirksamer Rechtspolitischer Maßnahmen für die umfassende Umsetzung des Gesetzes zur Prävention häuslicher Gewalt
Verbesserter rechtlicher Status der Monitoringgruppen für häusliche Gewalt (Domestic Violence Monitoring Groups, MGs) durch die Entwicklung spezifischer rechtlicher und politischer Maßnahmen zur Unterstützung ihrer Aktivitäten; Entwicklung eines Aktionsplans für die Ausdehnung des Mandats der MGs; Entwicklung einer Strategie für die Einbeziehung von Gemeinden in die MGs und FCSCs[1]; Erarbeitung eines Impact-assessments und einer Analyse der gesetzgeberischen Möglichkeiten und ihrer Kosten vor dem Gesetzesentwurfsprozess; Aufbereitung des rechtlichen Umfelds für die Kriminalisierung häuslicher Gewalt und Entwicklung eines Gesetzesvorschlags zur Änderung des Strafgesetzbuches; Einrichtung eines staatlichen Koordinierungs- und Follow-up-Mechanismus für die Umsetzung des Gesetzes und der Politik zur häuslichen Gewalt.
- Stärkung der institutionellen Kapazitäten des SCFWCAs[2] und der MGs
Einrichtung einer nationalen Anlaufstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt; Entwicklung von Indikatoren für häusliche Gewalt und entsprechende Richtlinien; Ausarbeitung von Risikobewertungskriterien für wiederholte häusliche Gewalt; Ausarbeitung und Durchführung eines Schulungsplans für MG-Mitglieder, SCFWCA und FCSC-Mitarbeiter; Ausarbeitung und Durchführung eines Schulungsplans über Frauenrechte und über die Behandlung von Fällen häuslicher Gewalt nach nationalem Recht und europäischen Standards für Stadt- und Regionalrichter; Entwicklung und Durchführung einer Methodologie für die Sammlung, Analyse und Berichterstattung über verschiedene Arten häuslicher Gewalt; Einrichtung eines Mechanismus zur rechtlichen und psychologischen Unterstützung für Betroffene häuslicher Gewalt; Entwicklung eines Rehabilitationsprogramms für Täter*innen.
- Durchführung einer Kampagne zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit
Entwicklung eines Programms zur Durchführung landesweiter Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit; Schaffung von spezifischen Schulungshandbüchern für Journalist*innen der Bild- und Printmedien sowie für PR-Mitarbeiter*innen des SCFWCA, Fachministerien, MG-Mitgliedern und zivilgesellschaftlichen Organisationen; Entwicklung und Durchführung eines Schulungsplans für Journalist*innen, zivilgesellschaftliche Organisationen, MG-Mitglieder und Mitarbeiter*innen der FCSC (ca. 110 Personen) zur Umsetzung von Sensibilisierungskampagnen über häusliche Gewalt; Einrichtung eines Netzwerkes relevanter Organisationen, welches staatliche Stellen, Zivilgesellschaft und internationale Spender*innen miteinbezieht, und an der Umsetzung des Gesetzes zur Prävention häuslicher Gewalt arbeitet.
Das Projekt begann im September 2020 und in weiterer Folge erarbeiteten die beteiligten aserbaidschanischen, litauischen und österreichischen Partner Arbeitspläne für die Umsetzung der Projektaktivitäten. Das offizielle Auftakttreffen des Projekts fand am 29. März 2021 statt.
Vom 6. bis 8. Oktober 2021 richtete das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte den zweiten Studienbesuch im Rahmen des laufenden Twinning-Projekts aus. Hier geht es zum Studienbesuch der aserbaidschanischen Delegation in Wien.
Am 12. Januar 2022 fand die Abschlussveranstaltungs des Projektes statt. Hier geht’s zum Bericht über die Abschlussveranstaltung.
Das Training Manual, welches im Rahmen dieses EU finanzierten Projekts erstellt wurde, finden Sie im Downloadbereich.
Projektdaten
Land: AserbaidschanKontakt: Susanne Belihart, Sabine Mandl
Trägerorganisation: Ministerium für soziale Sicherheit und Arbeit der Republik Litauen (MSSL); Litauisches Institut für Recht; Universität Vilnius; Europäischer Sozialfonds (ESF)
Partnerorganisationen: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR);
Begünstigte Institution: Das Staatliche Komitee für Familie, Frauen und Kinder der Republik Aserbaidschan (SCFWCA)
Projektdauer: 09/2020-01/2022
Gefördert von: Europäische Kommission, Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen
Programmlinie LBI-GMR: Rechtsstaatlichkeit und Reform des öffentlichen Sektors