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08 Okt 2021 von Ludwig Boltzmann

STUDIENBESUCH: Aserbaidschanischen Delegation in Wien

Vom 6. bis 8. Oktober 2021 richtete das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) den zweiten Studienbesuch im Rahmen des laufenden Twinning-Projekts Stärkung der Kapazitäten staatlicher Einrichtungen und lokaler Anlaufstellen zur Gewährleistung von Sicherheit und Unterstützung für Betroffene häuslicher Gewalt in Aserbaidschan aus. Nachdem bereits im August 2021 in Vilnius, Litauen, ein erster Studienbesuch stattgefunden hatte, bei dem relevante Institutionen des litauischen Projektpartners besucht wurden, kamen nun fünf Repräsentant*innen des staatlichen Komitees für Familie, Frauen und Kinder (SCFWCA), des Ombudsmanns für Menschenrechte und des Ministeriums für Arbeit und Soziales in Aserbaidschan nach Wien.

Die Delegation wurde von Michael Lysander Fremuth, wissenschaftlicher Direktor des LBI-GMR, begrüßt und ein Einblick in die Arbeit des Instituts zu Menschenrechten allgemein und den Twinning-Projekten gegeben. Sabine Mandl, Projektleiterin und Expertin für Frauenrechte, und Helmut Sax, Experte für Kinderrechte sowie Menschenhandel, gaben einen Überblick zum österreichischen System zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt. Die Delegation besuchte anschließend „NINLIL – Empowerment und Beratung für Frauen mit Behinderung“. Diese in Österreich einmalige Organisation bietet Frauen mit Lernschwierigkeiten oder mit unterschiedlichen Behinderungen, Schutz- und Beratungsprogramme. Im Besonderen wurde hier „Kraftwerk“ vorgestellt, der Bereich von NINLIL, der Beratung, Empowerment und Vernetzung gegen sexuelle Gewalt an Frauen mit Lernschwierigkeiten anbietet.

Am zweiten Tag stellte sich der Verein Wiener Frauenhäuser vor, der Frauen und ihren Kindern, die Opfer häuslicher Gewalt sind, Unterkunft und Beratung bietet. Bei der anschließenden Diskussion wurde hervorgehoben, dass für den effektiven Schutz betroffener Frauen, eine Zusammenarbeit der Frauenhäuser mit RichterInnen, Staatsanwaltschaft und Polizei unerlässlich ist. Am Nachmittag besuchte die Delegation die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. In den gesetzlich anerkannten Opferschutzeinrichtungen bieten JuristInnen und SozialarbeiterInnen in verschiedenen Sprachen Beratung und Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt in ganz Österreich an.

Der dritte Tag legte den Fokus auf die Täter-Arbeit. Im Innenministerium – Bundeskriminalamt –  gab es eine Einführung in das österreichische Gewaltpräventions-Gesetz und dessen praktische Umsetzung. Die Organisation „NEUSTART“ gab einen Einblick in die Arbeit mit Tätern und vermittelte einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Gewaltprävention, wie beispielsweise die seit September 2021 verpflichtende Präventionsberatung für Gefährder*innen.

Abschließend wurde die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien besucht. Hier ging es unter anderem um die Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe Wien, wie auch in der Diskussion die Möglichkeiten und praktischen Beispiele von Hilfe im Fall von Gewalterfahrungen bei Kindern erörtert wurden.

Die Delegation erhielt in den drei Tagen einen Einblick in verschiedene Institutionen, die sich für den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt einsetzen. Die Informationen über die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen in Österreich gaben den Teilnehmer*innen einen neuen Input. Nicht nur für die aserbaidschanische Delegation, sondern auch für die österreichischen Institutionen war der Studienbesuch sehr informativ und aufschlussreich. In anregenden Diskussionen konnten die Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Länder herausgearbeitet werden. Dabei wurde deutlich, dass häusliche Gewalt nicht ein länderspezifisches Problem ist, sondern für jede Gesellschaft auf der Welt eine Herausforderung darstellt.