Wiedergutmachung bei Menschenrechtsverletzungen
Die Umsetzung völkerrechtlicher Wiedergutmachungspflichten in Österreich
Österreich: Ein Opfer von Folter durch Polizeibeamte erhält jahrelang weder Entschuldigung noch Schadenersatz, die Täter versehen lange weiterhin Dienst bei der Polizei. Ein Beschwerdeführer wendet sich mit der Behauptung einer Menschenrechtsverletzung nach Genf und bekommt Recht – nationale Behörden lehnen finanziellen Ausgleich mit Hinweis auf die Unverbindlichkeit der internationalen Entscheidung ab.
Welche Möglichkeiten hat das Opfer einer international festgestellten Menschenrechtsverletzung, um innerstaatlich Abhilfe zu erhalten? Eine Untersuchung zur Umsetzung völkerrechtlicher Wiedergutmachungspflichten bei Menschenrechtsverletzungen in Österreich fehlte bislang – diese Lücke wird durch das vorliegende Werk geschlossen.