EU-Unterstützung für Rechtsstaatlichkeit in Nordmazedonien

Über das Projekt

Forschungsgegenstand & -fahrplan

Nachdem Nordmazedonien seit 2005 den EU-Kandidatenstatus innehat, wurde mit der ersten Regierungskonferenz über die Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union im Juli 2022 ein wichtiger Schritt erreicht. Im Anschluss daran begann der Screening-Prozess des EU-Besitzsstandes (EU acquis). Neue Prioritäten wurden gesetzt und insbesondere im Justizsystem, der öffentlichen Verwaltung und in menschenrechtlichen Institutionen Reformen anvisiert. Diese Entwicklungen unterstreichen Nordmazedoniens Bemühungen, trotz zahlreicher Herausforderungen Mitglied der Europäischen Union zu werden.

Im Rahmen des Beitrittsprozesses werden bestehende Gesetze, Praktiken und die künftige Gesetzgebung an EU-Standards angeglichen. Das Hauptziel dieses Projekts ist es, die Rechtsstaatlichkeit in Nordmazedonien zu stärken.Institutionen, die im Justizbereich und der Strafverfolgung tätig sind, werden dabei unterstützt, Korruption zu bekämpfen und Grund- sowie Menschenrechte zu fördern und zu schützen.

Das dreieinhalb-jährige Projekt mit einer Laufzeit von Mai 2023 bis November 2026 zielt darauf ab, Nordmazedonien auf seinem Weg in die EU zu unterstützen. Es baut auf dem überarbeiteten Konzept „Enhancing the accession process – A credible EU perspective for the Western Balkans“ auf, das durch die Kommission im Februar 2020 bewilligt wurde. Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) hat die Gesamtkoordination des Projekts inne und führt es gemeinsam mit den Partnerorganisationen CILC (Center for International Legal Cooperation) aus den Niederlanden, dem Innenministerium der Republik Slowenien und dem Justizministerium der Republik Kroatien durch. Dieter Schindlauer ist als Teamleiter in Skopje für die Projektkoordination vor Ort zuständig.

Schwerpunkte & Methodik

Das übergeordnete Ziel des Projekts ist die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Nordmazedonien. Das Projekt unterteilt sich in vier spezifische Komponenten, die miteinander verknüpft sind.Sie umfassen eine Vielzahl von Aktivitäten, die sich auf die folgenden Bereiche konzentrieren:

1. Verbesserung der Kapazitäten von Institutionen der Justiz, um die Transparenz und Verantwortung der Justiz zu gewährleisten

Komponente 1 beinhaltet die Unterstützung des Justizsektors in Form von Beratung, Monitoring und Unterstützung im Management bei der Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Zur Verbesserung der Justizreformstrategien werden Prozesse im Zivil-, Handels- und Verwaltungsrecht gestärkt. Besonderes Augenmerk wird auf die Strukturen der Akademie für Richter:innen und Staatsanwält:innen gelegt. Außerdem werden die spezifischen Herausforderungen bei der Gewährleistung des Zugangs zur Justiz für Bürger:innen analysiert.

2. Kapazitätsaufbau von effektiven Anwendungen moderner Ermittlungstechniken bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität

Ziel von Komponente 2 ist die Stärkung der Ermittlungsfähigkeit in den relevanten Sektoren unter Einhaltung der Grundrechte und EU-Standards, um strategische Analysen von kriminellen Netzwerken sowie Risikoanalysen zu verbessern. Besondere Unterstützung erhält hierbei das Nationale Koordinationszentrum für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität in seiner zentralen Aufgabe der Koordination zwischen den Strafverfolgungsbehörden.

3. Förderung der Prävention und Bekämpfung von Korruption

Komponente 3 umfasst die strategische Unterstützung der staatlichen Kommission für Korruptionsprävention (SCPC) in der Sicherstellung ihrer Unabhängigkeit, Effektivität und Effizienz sowie ihrer Kontrolle und Überprüfung der Vermögenserklärungen von gewählten und ernannten Amtsträger:innen und Parlamentsmitgliedern. Zudem soll das Gesetz über Lobbying besser durchgesetzt werden und die Beschränkungen für Geschenke verbessert werden. Darüber hinaus zielt die Komponente darauf ab, Transparenz in der Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen sicherzustellen sowie Korruption bei öffentlichen Vergaben zu verhindern.

4. Stärkung des Schutzes der Grundrechte

Komponente 4 beinhaltet den Kapazitätsaufbau innerhalb der wichtigsten Menschenrechtsinstitutionen wie der Ombuds-Einrichtung, der sektorübergreifenden Kommission für Menschenrechte im Außenministerium, der Kommission zum Schutz vor Diskriminierung und der Nationalen Kommission für die Rechte des Kindes. Ziel ist es, den Schutz der Grundrechte zu fördern. Besonders bei der Umsetzung von Projektaktivitäten in der Komponente 4 bringt das LBI-GMR seine Expertise zum Thema Menschenrechte ein. Barbara Liegl wird als Komponentenleiterin und Mitarbeiterin des Instituts vor Ort in Skopje die Umsetzung steuern. Weitere Expert:innen des Instituts werden als Kurz- und Mittelfrist-Expert:innen während der dreieinhalb-jährigen Projektlaufzeit mitarbeiten. Die Komponente wird Themen wie die Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung, die Stärkung der Kinderrechte und des Kinderschutzsystems sowie die Sensibilisierung für die Bedeutung und Rolle von Menschenrechtsgremien und -institutionen behandeln. Das Projekt wird auch darauf hinarbeiten, die Achtung der Menschenrechte im Justiz- und Innenministerium sowie im Bewährungssystem zu stärken und die Verbesserung von Alternativen zur Haft zu fördern.

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