Konferenz: Strategien und Maßnahmen zur De-Radikalisierung im Strafvollzug

Datum

Di., 9. April 2019 – 9:00 bis 17:00 Uhr

Ort

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Wien, Österreich

Am Di., 9. April 2019 veranstalteten das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) und das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz eine Konferenz im Rahmen des EU-Forschungsprojektes „Strategien und Maßnahmen zur De-Radikalisierung im Strafvollzug“.

Erstmalig trafen Mitarbeiter:innen der größten in Justizanstalten tätigen Berufsgruppen zusammen und diskutierten angeregt über die Rolle, die Möglichkeiten und Herausforderungen des Strafvollzuges im Bereich De-Radikalisierung und Extremismusprävention. Eine erste Evaluierung erfolgte durch das Institut für Rechtskriminologie und Soziologie (IRKS) im Rahmen einer Begleitforschung zum Thema „Deradikalisierung im Gefängnis“ im Jahr 2016.

Aufgrund dieses EU-Projektes erklärte sich die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen bereit, ihre eingeleiteten Maßnahmen hinsichtlich der Resozialisierung von radikalisierten Straftätern durch das LBI-GMR erneut evaluieren zu lassen.

Rund 70 Personen (Anstaltsleiter:innen, Vollzugsleiter:innen, Kommandant:innen und andere Justizwachebeamt:innen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, sowie einige VertreterInnen von DERAD, NEUSTART, BVT, OIIP, und der Beratungsstelle Extremismus) erörterten über die von der Taskforce „De-Radikalisierung im Strafvollzug“ entwickelten Strategien und Maßnahmen.

Die Mitarbeiter:innen der Justizanstalten betonten unter anderem, dass seit 2014 eine Vielfalt an Erfahrungen mit nach §278b ff StGB angeklagten bzw. verurteilten Personen gesammelt werden konnte und dass der Strafvollzug hier professionell und selbstbewusst nach außen auftreten sollte. Die Entscheidung, diese Personengruppe nicht in einer speziell ausgerichteten Abteilung, sondern nach dem Normalitätsprinzip und unter Bedachtnahme auf die individuellen Erfordernisse von Sicherheit, Betreuung und (Re-)Integration in Haft zu führen, sei die richtige gewesen. Um die in den Justizanstalten eingeleiteten Maßnahmen zur De-Radikalisierung und Reintegration erfolgreich nach der Haft weiterführen zu können, bedürfe es jedoch gesetzliche Weiterentwicklungen, v.a. im Bereich Fremden- und Asylrecht.

Die Ergebnisse der Veranstaltung sowie ein Projektbericht werden vom LBI-GMR in einer weiteren Veranstaltung im Oktober 2019 präsentiert bzw. veröffentlicht.

a. Begrüßung OStA Dr. Dotter-Schiller (BMVRDJ)
b. Begrüßung Prof. Dr. Michael Lysander Fremuth (LBI-GMR)
c. TeilnehmerInnen bei der Diskussion