Nationale Diskussionsrunde: Stärkung der Verfahrensrechte in der österreichischen Praxis
Di., 1., bis Mi., 2. Februar 2022
Online
Am Di., 1., und Mi., 2. Februar 2022 hat das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) eine virtuelle Diskussionsrunde für Expert*innen zum Thema „Stärkung der Verfahrensrechte in der österreichischen Praxis“ veranstaltet. Das Event ist Teil des EU-Projekts Vom Gesetz zur Praxis: Stärkung der Verfahrensrechte im polizeilichen Ermittlungsverfahren, in dem das LBI-GMR gemeinsam mit Partnerorganisationen aus Spanien, Rumänien, Irland und Belgien bewährte Praktiken im Bereich der Beschuldigtenrechte im frühsten Stadium des Strafverfahrens erforscht und entsprechende Umsetzungsvorschläge für die Praxis erarbeitet.
Thematisch fokussierte sich die Veranstaltung auf folgende Bereiche: Recht auf Information, Recht auf Rechtsbeistand, Verfahrenshilfe, Audiovisuelle Aufnahmen und Beschuldigtenrechte von Kindern.
Ziel dieser Diskussionsrunde war der Austausch zwischen Praktiker*innen, Entscheidungsträger*innen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft. In verschiedenen Kleingruppen wurden zunächst Herausforderungen und Barrieren in der Umsetzung der Verfahrensrechte, wie sie durch EU-Richtlinien einen Mindeststandard erfahren, festgestellt sowie anschließend konkrete Veränderungsschritte diskutiert. Insbesondere wurden (innerstaatliche als auch aus EU-Partnerländern stammende) bewährte Praktiken identifiziert und vorhandene Ressourcen hierzulande ermittelt, um Hindernisse bei der Stärkung von Beschuldigtenrechten zu überwinden.
Insgesamt konnte durch die aktive Teilnahme der Expert*innen an den Diskussionen ein erfolgreicher Grundstein gelegt werden, um den EU-Partnerorganisationen im weiteren Verlauf des Projekts bewährte Praktiken aus Österreich vorzustellen, sich selbst deren bewährte Praktiken vor Ort zum Vorbild zu nehmen und eine mögliche Übertragung dieser in andere Mitgliedsstaaten zu erforschen.