Vom Gesetz zur Praxis: Stärkung der Beschuldigtenrechte im polizeilichen Ermittlungsverfahren (ProRPC)

Über das Projekt

Forschungsgegenstand &- fahrplan

Die EU-Rechtsinstrumentarien im Bereich der Beschuldigtenrechte in Strafverfahren sind zu einer wichtigen Quelle für Mindeststandards geworden, die vor willkürlicher Inhaftierung, Misshandlung und anderen Menschenrechtsverletzungen in der gesamten EU schützen. Die Forschung hat jedoch gezeigt, dass selbst wenn geeignete legislative Maßnahmen zur Umsetzung ergriffen werden, dies nicht bedeutet, dass die Anforderungen der Richtlinien in der Praxis angemessen umgesetzt werden.

Das Projekt „Vom Gesetz zur Praxis“ mit einer zweijährigen Laufzeit von Dezember 2020 bis März 2023 soll die Lücken in Bezug auf die praktische Umsetzung der EU-Verfahrensrichtlinien schließen. Es greift die Empfehlungen aus dem Vorgängerprojekt „Inside Police Custody 2: An empirical study of suspects’ rights at the investigative stage of the criminal process in nine EU countries“ (2018) auf und führt sie weiter. Gemeinsam mit den relevanten Akteur:innen werden wirksame Strategien zur Umsetzung der Empfehlungen sowie Good-Practice Beispiele entwickelt. Die Programmlinie „Menschenwürde und öffentliche Sicherheit“ des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) arbeitet für dieses Projekt mit APADOR-CH (Rumänien), Fair Trials Europe (Belgien), dem Irish Council for Civil Liberties (Irland) und Rights International Spain (Spanien) zusammen.

Schwerpunkte

Das Projekt trägt zu einer effektiven und menschenrechtskonformen Anwendung der EU- Verfahrensrichtlinien und damit zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens in die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten bei. Mit seinen Ergebnissen wird es Entscheidungsträger:innen dabei unterstützen, neue Initiativen zur Stärkung der praktischen Umsetzung der Richtlinien zu entwickeln.

Thematisch fokussiert sich das Projekt auf folgende Schwerpunkte:

  • Verfahrenshilfe
  • Zugang zu einem Rechtsbeistand
  • Recht auf Information (u.a. Informationsblatt für Festgenommene)
  • audiovisuelle Aufzeichnung von Einvernahmen
  • Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Jugendliche

Durch diese Schwerpunktsetzung soll das Projekt Lücken in der praktischen Umsetzung der EU-Verfahrensrichtlinien zu schließen.

Methodik

Konkret soll dies durch folgende  Arbeitsschritte erreicht werden:

  • Ausarbeitung von Good-practice-Beispielen

Bewährte Praktiken müssen hinsichtlich des erforderlichen Maßes an technischer Spezifizität ausgearbeitet und noch sorgfältiger in Bezug auf Zielgruppen (wie z.B. Jugendliche) unterschieden werden.

  • Einbeziehung der wichtigsten Akteur:innen in die Reformbemühungen

Selbst dort, wo bewährte Praktiken ermittelt wurden, erfordert deren Umsetzung das Mitwirken der relevanten Akteur:innen. Dieses Engagement ist ein Schlüsselelement dieses Projekts.

  • Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen

Zivilgesellschaftliche Organisationen in der gesamten EU haben die Umsetzung von Verfahrensrechten umfassend erforscht und können daher nationale Entscheidungsträger:innen und Praktiker:innen in der Entscheidungsfindung gut unterstützen.

Projektdaten

Contact

Giuliana Monina

Programmlinienleiterin

+43 1 4277-27439 tvhyvnan.zbavan@tze.yot.np.ng