Menschenrechte und Wirtschaft

In den letzten Jahren hat die Diskussion um eine mögliche menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen große Dynamik gewonnen. Ausgelöst durch die Beteiligung von Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen, vor allem von menschenrechtswidrigen Arbeitsbedingungen von Frauen und Kindern, aber auch deren möglichen positiven Beitrag zu Menschenrechten, ist eine heftige Diskussion darüber entbrannt, ob das traditionelle Konzept des Staates als allein menschenrechtlich Verantwortlichem noch zeitgemäß sein kann, und wie Menschenrechte und Wirtschaft vereinbar sein können.

Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) untersucht diese Fragen in mehreren Forschungsprojekten und bietet Unternehmen, die Menschenrechte in ihrer Geschäftspraxis umsetzen möchten, entsprechende Beratung an. Die Forschungstätigkeit gilt hier als die Basis für die fundierte Beratung einzelner Unternehmen. Die Beratungstätigkeit wiederum ist wichtiger Inputgeber aus der Praxis für weitere Forschungsprojekte.

Das LBI-GMR kooperiert mit folgenden Unternehmen: APG, EVN, OMVÖsterreichische Kontrollbank.