icon / home icon / small arrow right / light News icon / small arrow right / light Erster EU-weiter Konsultationsworkshop mit Rechtsanwält:innen
07 Nov 2022 von lbigmr

Erster EU-weiter Konsultationsworkshop mit Rechtsanwält:innen

Die Auftaktkonsultation des Projekts „Gerechtigkeit für alle“ lud Rechtsanwält:innen innerhalb der EU zum Austausch über Gerichtsverfahren ein, bei denen Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen betroffen sind.

Am Di., 25. Oktober 2022, organisierte das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) die erste einer vierteiligen EU-weiten Konsultationsreihe im Rahmen des Projekts „Gerechtigkeit für Alle:  Stärkung der Rechte von Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen im strafrechtlichen Freiheitsentzug“.

Die Konsultation brachte praktizierende Rechtsanwält:innen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zusammen, die Erfahrung in Verfahren betreffend Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen haben. Dabei standen sowohl EU-grenzüberschreitende Verfahren als auch die Situation im nationalen Kontext im Fokus.

Die im Rahmen des Workshops vorgestellten Fälle und Praktiken zeigten die verschiedenen Herausforderungen, mit denen Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen konfrontiert sind. Im Zusammenhang mit EU-grenzüberschreitenden Verfahren wurden zwei in diesem Kontext aktuelle Fälle besprochen. Beide betrafen Verfahren im Zusammenhang mit einem Europäischen Haftbefehl. Ein Verfahren ist gegenwärtig beim Europäischen Gerichtshof anhängig (es wurde vom italienischen Verfassungsgericht verwiesen). Das andere wurde kürzlich vom Deutschen Bundesverfassungsgericht entschieden.

Kritisch beleuchtet wurden insbesondere die Möglichkeit des unbegrenzten Freiheitsentzuges, die in einigen EU Mitgliedstaaten nach wie vor besteht, sowie die oftmals eingeschränkten Verfahrensrechte der betroffenen Personen. Durch informative Präsentationen und eindringliche Diskussionen suchten die Teilnehmer:innen nach gemeinsamen Handlungsempfehlungen und bewährten Praktiken, um die bestehenden Gesetze und Verfahren für Menschen mit psychosozialen und intellektuellen Beeinträchtigungen zu verbessern.

Der Fokus der EU-weiten Online-Konsultationen des Projektes liegt jeweils auf einer bestimmten Gruppe der Verfahrensbeteiligten: Die Auftaktkonsultation lud Rechtsanwält:innen zum Austausch mit Kolleg:innen innerhalb der EU ein. Es folgen Konsultationen mit Bewährungshelfer:innen (Mi., 7. Dezember 2022), Vertreter:innen von Aufsichts- und Kontrollmechanismen (Mi., 18. Jänner 2023) und Richter:innen (Mi., 1. Februar 2023).

a. ©NataliaBueno