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10 Jan 2023 von lbigmr

EU-weiter Workshop zu Bewährungshilfe und Alternativen Maßnahmen

Das Projekt „Gerechtigkeit für Alle“ lud Bewährungshelfer:innen aus der EU zum Austausch über Herausforderungen, vielversprechende Praktiken und Strategien zur Stärkung der Rechte von Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen ein.

Am Mi., 7. Dezember 2022, organisierte das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) die zweite einer vierteiligen EU-weiten Konsultationsreihe im Rahmen des Projekts „Gerechtigkeit für Alle:  Stärkung der Rechte von Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen im strafrechtlichen Freiheitsentzug. Grenzüberschreitende EU-Überstellungen, Inhaftierung und Alternativen“.

Die Konsultation brachte Bewährungshelfer:innen und Praktiker:innen im Bereich Bewährungshilfe und Alternative Maßnahmen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zusammen, die Arbeitserfahrungen mit Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen haben. Dabei standen sowohl EU-grenzüberschreitende Verfahren als auch die Situation im nationalen Kontext im Fokus.

Die im Rahmen des Workshops vorgestellten Fälle und Praktiken zeigten die verschiedenen Herausforderungen und Chancen im Bereich Bewährungshilfe und Alternative Maßnahmen für Menschen mit psychosozialen und/oder intellektuellen Beeinträchtigungen innerhalb der Strafjustizsysteme in der EU. Im Zusammenhang mit EU-grenzüberschreitenden Verfahren wurden insbesondere der EU Rahmenbeschluss zur Europäischen Überwachungsanordnung sowie der Rahmenbeschluss zur Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen genauer beleuchtet. Teilnehmer:innen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten merkten an, dass gegenwärtig wenig Bewusstsein für die relevanten Rahmenbeschlüsse vorhanden ist.

Durch informative Präsentationen und angeregte Diskussionen teilten die Teilnehmer:innen gemeinsame Herausforderungen und suchten nach Handlungsempfehlungen und bewährten Praktiken, um die bestehenden Gesetze und Verfahren für Menschen mit psychosozialen und/oder intellektuellen Beeinträchtigungen sowie die Bewährungsarbeit zu verbessern.

Der Fokus der EU-weiten Online-Konsultationen des Projektes liegt jeweils auf einer bestimmten Gruppe der Verfahrensbeteiligten: Die Auftaktkonsultations-Workshop (Di., 25. Oktober 2022) lud Rechtsanwält:innen zum Austausch mit Kolleg:innen innerhalb der EU ein. Es folgen Konsultationen mit Vertreter:innen von Aufsichts- und Kontrollmechanismen (Mi., 18. Jänner 2023) und Richter:innen (Mi., 1. Februar 2023).

a. ©NataliaBueno