icon / home icon / small arrow right / light News icon / small arrow right / light Soziale Rechte: Long Covid und das Recht auf Gesundheit
31 Jan 2023 von lbigmr

Soziale Rechte: Long Covid und das Recht auf Gesundheit

Im fünften und letzten Policy Brief der Reihe „Soziale Rechte in der Pandemie“ nähern sich die Autor:innen vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte dem Thema Long Covid vor dem Hintergrund des Rechts auf Gesundheit.

Die Covid-19-Krise hat die Bedeutung des Rechts auf Gesundheit eindrücklich unterstrichen. Karin Lukas und Vincent Perle gehen in ihrem im Dezember 2022 erschienenen Policy Brief „Soziale Rechte in der Pandemie: Long Covid und das Recht auf Gesundheit“ der Frage nach, welche Rolle dem Recht auf Gesundheit hinsichtlich der gesundheitlichen Langzeitfolgen einer Covid-19-Infektion zukommt.

Von den gesundheitlichen Langzeitfolgen einer Covid-19-Infektion, die inzwischen unter dem Begriff Long Covid zusammengefasst werden, sind nach Schätzung der WHO rund 10 bis 20 Prozent aller an Covid-19 Erkrankten betroffen. Neben allgemeinen Risikofaktoren wie beispielsweise einem höheren Alter oder Übergewicht zeigt sich, dass Frauen und Personen mit niedrigerem sozioökonomischem Status überproportional oft von Long Covid betroffen sind.

Auf der rechtlichen Basis der (revidierten) Europäischen Sozialcharta (RESC) untersucht das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) in Kooperation mit der Arbeiterkammer die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die sozialen Menschenrechte in Europa.

Mit Blick auf Long Covid und das Recht auf Gesundheit halten die Autor:innen unter anderem folgende Punkte fest:

  • Eine adäquate medizinische Versorgung von Long-Covid-Patient:innen muss sichergestellt werden.
  • Angesichts der Vielzahl an unterschiedlichen Symptomen braucht es dafür einen multidisziplinären Ansatz und eine entsprechende medizinische Infrastruktur.
  • Covid-19 sollte umfassend, unbürokratisch und unabhängig von der Berufssparte als Berufskrankheit anerkannt und die Beweisführung hinsichtlich einer Ansteckung deutlich erleichtert werden.
  • Für die Erforschung des Krankheitsbildes und die Entwicklung einer ursächlichen Therapie müssen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Datengrundlage zu Long Covid muss deutlich verbessert werden.

Den vollständigen Policy Brief zum Thema „Soziale Rechte in der Pandemie: Long Covid und das Rechte auf Gesundheit“ finden Sie im Anhang.