EUROPA: COVID-19 und die Europäische Sozialcharta – ein Schauplatz der europäischen Sozialstaats-Debatte

Über das Projekt

Forschungsgegenstand &- fahrplan

Die COVID-19-Krise hat gravierende Auswirkungen auf annähernd sämtliche Lebensbereiche mit sich gebracht und auf vielen Gebieten zu einer massiven Beschneidung sozialer Rechte geführt. Gleichzeitig zog die Pandemie aber auch eine Renaissance des Sozialstaates nach sich, der dadurch wieder verstärkt in die öffentliche Wahrnehmung rückte. Europaweit ergriffen Regierungen umfassende sozial- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, um die verheerenden Auswirkungen der Pandemie bestmöglich abzufedern und ein Abrutschen breiter Bevölkerungsschichten in Armut und Prekarität zu verhindern. Bereits nach kurzer Zeit ließ sich allerdings beobachten, dass sich die Last der Krise asymmetrisch auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen verteilt. Angehörige marginalisierter Gruppen bzw. Personen in vulnerablen Situationen sind überproportional stark von einer Beschneidung der sozialen Rechte betroffen. So werden bestehende soziale Ungleichheiten vertieft und neue geschaffen.

Gemeinsam mit der Arbeiterkammer Österreich (AK) untersucht die Programmlinie „Soziale Gerechtigkeit für benachteiligte Personen“ des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) von April 2021 bis Jänner 2023 die in Reaktion auf die COVID-19-Krise ergriffenen Maßnahmen ausgewählter europäischer Länder und deren Auswirkung auf die Sozialstaats-Debatte. Dies passiert vor dem Hintergrund der europäischen Sozialcharta und der darin völkerrechtlich verankerten sozialen Rechte.

Schwerpunkte

Während des Projekts werden spezifische Ländervergleiche hinsichtlich der ergriffenen COVID-19-Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Sozialstaaten durchgeführt. Das Ziel ist eine Verbesserung des Zugangs zur europäischen Sozialstaatsdebatte. Außerdem soll so die Einschätzung der Auswirkungen der Krise auf marginalisierte Gruppen und Personen in besonders vulnerablen Situationen besser gelingen.

Vorrangig richtet sich das Projekt an:

  • Forscher:innen
  • Menschenrechtsinstitutionen und Nicht-Regierungs-Organisationen
  • Sozialpartner:innen
  • politische Entscheidungsträger:innen

Außerdem steht das Projekt in enger Verbindung mit der Legislaturperiode von Karin Lukas als Präsidentin des Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte. Die Ergebnisse fließen laufend in ihre Arbeit ein und werden darüber hinaus im Rahmen von Blog-Artikeln, Konferenzbeiträgen und anderen Formaten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Methodik

Neben eingehender Sekundärforschung und der Beobachtung quantitativer Indikatoren werden Interviews mit Expert:innen für Sozialpolitik und soziale Rechte in ausgewählten europäischen Ländern durchgeführt.

Projektdaten