10 Jul 2018 von Ludwig Boltzmann

Stellungnahme BIM zur geplanten Kompetenzverschiebung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Die Bundesregierung beabsichtigt weitreichende Änderungen in der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Bundesländern (vgl. Minsterialentwurf). In Bezug auf den geplanten Wegfall der Grundsatzgesetzgebungskompetenz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe hat das BIM im Rahmen des Begutachtungsverfahrens am 10. Juli 2018 eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird nachgewiesen, warum die geplanten Änderungen nicht mit internationalen und nationalen kinderrechtlichen und verfahrensrechtlichen Standards vereinbar sind.