icon / home icon / small arrow right / light News icon / small arrow right / light Vierter EU-weiter virtueller Workshop mit Richter:innen und Staatsanwält:innen
28 Mrz 2023 von lbigmr

Vierter EU-weiter virtueller Workshop mit Richter:innen und Staatsanwält:innen

Das Projekt „Gerechtigkeit für Alle“ lud Richter:innen und Staatsanwält:innen aus EU-Mitgliedstaaten zum Austausch über Herausforderungen, vielversprechenden Praktiken und Strategien zur Stärkung der Rechte von Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen ein.

Am 01. Februar 2023, organisierte das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) die letzte einer vierteiligen EU-weiten Konsultationsreihe im Rahmen des Projekts „Gerechtigkeit für Alle:  Stärkung der Rechte von Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen im strafrechtlichen Freiheitsentzug. Grenzüberschreitende EU-Überstellungen, Inhaftierung und Alternativen“.

Die Konsultation brachte Richter:innen und Staatsanwält:innen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zusammen. Ziel des Workshops war es Erfahrungen auszutauschen, neue Ideen und Informationen zu sammeln und die wichtigsten Herausforderungen für die Justiz in Verfahren mit Beschuldigten und Personen mit psychosozialen und/oder intellektuellen Beeinträchtigungen, denen die Freiheit im strafrechtlichen Kontext entzogen ist, zu ermitteln.

Die im Rahmen des Workshops vorgestellten Fälle und Praktiken zeigten verschiedene Herausforderungen für Menschen mit psychosozialen und/oder intellektuellen Beeinträchtigungen innerhalb der Strafjustizsysteme in der EU. Im Zusammenhang mit EU-grenzüberschreitenden Verfahren wurde die derzeitige Grund- und Menschenrechtslage für Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen in der EU genauer beleuchtet, sowie die aktuelle Judikatur besprochen. Die Teilnehmer:innen waren eingeladen, ihre Erfahrungen zu teilen.

Durch informative Präsentationen verschiedener Expert:innen, sowie durch die angeregten Diskussionen, analysierten die Teilnehmer:innen gemeinsame Anforderungen und Umsetzungsschwierigkeiten. Sie tauschten sich über bewährte Praktiken aus, um die bestehenden Gesetze und Verfahren für Menschen mit psychosozialen und/oder intellektuellen Beeinträchtigungen in der Praxis besser umsetzen zu können.

Der Fokus der EU-weiten Online-Konsultationen des Projektes liegt jeweils auf einer bestimmten Gruppe der Verfahrensbeteiligten: Die Auftaktkonsultations-Workshop (Di., 25. Oktober 2022) lädt Rechtsanwält:innen zum Austausch mit Kolleg:innen innerhalb der EU ein. Es folgten darauf Konsultationen mit Bewährungshelfer:innen (Mi., 7. Dezember 2022) und Vertreter:innen von Aufsichts- und Kontrollmechanismen (Mi., 18. Jänner 2023). Die Konsultation mir Richter:innen  ist die letzte der Reihe (Mi., 1. Februar 2023).

a. ©NataliaBueno