Verantwortung für Arbeitnehmer:innenrechte in Globalen Produktionsnetzwerken

Über das Projekt

Im Rahmen eines DOC-team Dissertationsstipendiums der Akademie der Wissenschaften untersucht dieses Forschungsprojekt die Auswirkungen der Veränderungen in Produktion und Handel in der Weltwirtschaft auf die Verantwortung von Staaten und transnationalen Unternehmen für Menschenrechte im Allgemeinen und Arbeitsstandards im Speziellen.

Dafür werden drei Konzepte miteinander verbunden: der Globale Wertschöpfungsketten-Ansatz, mit dem die komplexen Beziehungen in der globalen Ökonomie analysiert und Machtverhältnisse zwischen den wesentlichen Akteur:innen dargestellt werden können; der Menschenrechts-Rahmen, der zur Zeit das einzige universelle Wertesystem darstellt; und unterschiedliche Regulierungsansätze wie „Corporate Social Responsibility“ (CSR). Die Kombination dieser drei Ansätze erlaubt es, Beziehungen zwischen unterschiedlichen Akteur:innen in der Weltwirtschaft darzustellen und so Fragen von Macht und Verantwortung sowie von Regulierung zu diskutieren.

Im Berichtsjahr stand die empirische Arbeit im Vordergrund: Die Forscher:innen untersuchten die Auswirkungen von globalen Produktionsnetzwerken auf Arbeitsrechte in Bekleidungs- und Elektronikunternehmen in Rumänien und führten Interviews mit Manager:innen, Betriebsrät:innen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Expert:innen in den genannten Sektoren bzw. im rumänischen Arbeitsrecht. Die Kooperation mit der rumänischen NGO AUR – A.N.S.R.U. ermöglichte Interviews mit Arbeiter:innen. Die vorläufigen Forschungsergebnisse zeigen unter anderem, dass die Auswirkungen von CSR Verhaltenskodizes auf die Verbesserung von Arbeitsbedingungen begrenzt sind, denn Audits bleiben bisher primär auf Arbeits- und Gesundheitsschutz konzentriert. Führende Konzerne zögern, ihre Ein-kaufspraktiken zu ändern und ‘ethische’ Belange in ihr Kerngeschäft zu integrieren. Daher betreffen die arbeitsrechtlichen Probleme primär die Bereiche Löhne, Arbeitszeit und Arbeitsintensität, informelle Arbeit und Repräsentanz durch Gewerkschaften und in geringerem Ausmaß Gesundheit am Arbeitsplatz.

Die zweite Phase des Projekts behandelt die Frage, wie angesichts der empirischen Ergebnisse Arbeitnehmer:innenrechte auf globaler Ebene gesichert werden können. Die Analyse zeigt, dass die bestehenden Mechanismen, um Arbeitnehmer:innenrechte in GPN zu sichern, noch lückenhaft sind. Auf nationaler Ebene entstanden neue, vielversprechende Instrumente, beispielsweise haben einige EU-Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften für Unternehmen eingeführt, um diese bei der Verletzung von Arbeitnehmer:innenrechten in der Lieferkette zur Rechenschaft zu ziehen („Kettenhaftung“). Auf internationaler Ebene wurden europäische und internationale Rahmenabkommen zwischen TNCs und europäischen und globalen Gewerkschaften unterzeichnet, um den sozialen Dialog zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen auf die Standorte außerhalb des Sitzstaates auszuweiten. Ihre Wirksamkeit hängt von einer Reihe von Faktoren wie die Art des Produktionsnetzwerkes, das Engagement der Leitunternehmen und die Kapazitäten sowie das politische Umfeld der beteiligten Gewerkschaften ab. Jedenfalls sind sie vielversprechende Instrumente, deren Umsetzung unterstützt und in einen größeren Rechtsrahmen eingebettet werden sollte.

Neben den im Bericht gemachten Vorschlägen, die bestehenden Instrumente für den Schutz von Arbeitnehmer:innenrechten zu verbessern, wird ein internationaler Rechtsrahmen benötigt, der TNCs für die Verletzung von Arbeitnehmer:innenrechten in GPN zur Rechenschaft zieht, etwa ein internationales Übereinkommen zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen durch TNCs. Obwohl es Zeit brauchen wird, um politische Zustimmung für eine solche Struktur zu erreichen, steigt der Druck von öffentlichen Interessensgruppen wie Gewerkschaften, kritischen Konsument:innen und NGOs und Gerichtsverfahren, die TNCs für Arbeitnehmer:innenschutzverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen versuchen, nehmen zu. Daher sollten die Patchwork-Aktivitäten, die im Zuge dieser Studie identifiziert wurden, auf der einen Seite unterstützt und weiter entwickelt werden. Auf der anderen Seite müssen sie aber auch um eine konzertierte Anstrengung zur Schaffung international verbindlicher Regelungen für Arbeitnehmer:innenrechte und anderer Menschenrechtsverletzungen von TNCs ergänzt werden.

Projektdaten

Land: Österreich, Rumänien
Beteiligte Personen: Karin Lukas (DOC-team), Leonhard Plank (DOC-team), Cornelia Staritz (DOC-team)
Dissertationsbetreuung und Projektsupervision: Wilfried Altzinger (Wirtschaftsuniversität Wien), Manfred Nowak (Universität Wien/LBI-GMR), Bernhard Ungericht (Universität Graz)
Kontakt: Karin Lukas
Trägerorganisation: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
Projektstart: 06/2008
Projektende: 06/2010
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Österreichische Akademie der Wissenschaften, Arbeiterkammer Wien, Netzwerk Wissenschaft
Programmlinie LBI-GMR: Nachhaltigkeit, Entwicklung, Wirtschaft und Soziales